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Immobilienerbe: Wann ein Familienheim nachbesteuert wird

In der Regel muss ein Immobilienerbe keine oder nur wenig Erbschaftssteuer zahlen. Man muss allerdings aufpassen: In bestimmten Fällen wird Erbschaftssteuer auch rückwirkend fällig. Hier berichtet die Online-Zeitung AssCompact von einem Fall.

Ehepartner sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie nach dem Tod des Partners weiterhin in der gemeinsam bewohnten Immobilie leben. Diese entfällt allerdings, wenn der Erwerber das Eigentum innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt. Die Bezugnahme auf den „Erwerb“ der Immobilie bringt zum Ausdruck, das der hierdurch geschaffene Rechtszustand fortbestehen soll. Wird dieser aufgegeben z. B. durch Schenkung, dann wird regelmäßig eine Nachversteuerung erfolgen. .

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Baulandmobilisierungsgesetz 2021

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Warter-Immobilien

Das Baugesetzbuch ist überarbeitet worden. Neue Regeln sollen das Bauen beschleunigen. Im Mai 2021 hat die Bundesregierung das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Zusammengefasst  hat es folgende Änderungen gebracht:

Schnelleres Bauen durch vereinfachte Erteilung von Baugenehmigungen.
Ein Baugebot soll Grundstückseigentümer zum bauen zwingen.
Es wird der Begriff des angespannten Wohnungsmarktes geschaffen. In diesen Gebieten haben die Gemeinden verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Diese Gebiete können per Rechtsverordnung geschaffen werden. Eine solche Rechtsverordnung muss spätestens zum 31.12.2026 außer Kraft treten.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurde erschwert. Diese Regelung läuft zum 31.12.2025 aus.
Kommunen können leichter als bisher eine Vorkaufsrecht ausüben. So wäre eine Gemeinde beispielsweise berechtigt vorrangig ein Grundstück zu erwerben, um dort den Wohnbedarf der Gemeinde zu decken.
Befristet bis zum 31.12.2024 haben die Gemeinden die Möglichkeit bereits bei der Planung von B-Plänen festzulegen, wo später Wohnungen zu geringeren Mietpreisen entstehen sollen. Hinnerk Warter
Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Tel: 0451-30503930, Mobil: 015779592045, Email: info@warter-Immobilien.de

Home Staging: Mit diesem Trick schlagen Sie mehr aus Ihrer Immobilie heraus

Mit Home Staging kann man häufig eine Immobilie schneller und zu einem besseren Preis verkaufen. Allerdings ist es auch nicht kostenlos. Ein Bericht aus der Welt. Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Tel: 0451-30503930, Mobil: 015779592045, Email: info@warter-Immobilien.de