Energieausweis
Seit dem 01.05.2014 müssen Immobilienanbieter sowohl im Internet- als auch in Zeitungsanzeigen neue Pflichtangaben beachten. Dazu gehören auch bestimmte Angaben aus dem Energieausweis. (Seit 2020 nach Gebäudeenergiegesetz (GEG2000).) Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Immobilienanzeigen. Es sollte vor Veröffentlichung einer Anzeige unbedingt ein Energieausweis erstellt werden. Diese Angaben müssen zwingend in der Anzeige veröffentlicht werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der EA dem Interessenten vorgelegt werden. In der Pflicht den erstellen zu lassen ist der Hauseigentümer.
Welchen Ausweis benötigen Sie? Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?
Baujahr bis 1977 Baujahr ab 1978 Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten Bedarfsausweis* Freie Wahl Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten Freie Wahl Freie Wahl Bedarfsausweis
* Ausnahme:
Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Hinweis: Denkmalgeschützte Gebäude und Ferienimmobilien benötigen keinen Energieausweis.
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Energieausweis hier online erstellen lassen!
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Hinweise an Hauskäufer: Nach Gebäudeenergiegesetz (GEG2000) sind Sie verpflichtet nach Erwerb ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater zu führen.
Energetische Nachrüstpflichten (nach GEG2000): Innerhalb von zwei Jahren müssen Sie:
- Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen dämmen.
- Oberste Geschoßdecken ohne Dämmung müssen gedämmt werden.
- Heizungen die älter als 30 Jahre sind müssen ausgetauscht werden.
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen für Wohngebäude:
- Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
- Energiewert
- Der wesentliche Energieträger
- Baujahr der Immobilie (aus dem EA)
- Energieeffizienzklasse