Energieausweis

Energieausweis

Seit dem 01.05.2014 müssen Immobilienanbieter sowohl im Internet- als auch in Zeitungsanzeigen neue Pflichtangaben beachten. Dazu gehören auch bestimmte Angaben aus dem Energieausweis. (Seit 2020 nach Gebäudeenergiegesetz (GEG2000).) Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Immobilienanzeigen. Es sollte vor Veröffentlichung einer Anzeige unbedingt ein Energieausweis erstellt werden. Diese Angaben müssen zwingend in der Anzeige veröffentlicht werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der EA dem Interessenten vorgelegt werden.  In der Pflicht den erstellen zu lassen ist der Hauseigentümer. 

Welchen Ausweis benötigen Sie? Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?

                                                  Baujahr bis 1977                Baujahr ab 1978           Neubau
Bis zu 4 Wohneinheiten         Bedarfsausweis*               Freie Wahl            Bedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheiten               Freie Wahl                           Freie Wahl           Bedarfsausweis

* Ausnahme:
Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Hinweis: Denkmalgeschützte Gebäude und Ferienimmobilien benötigen keinen Energieausweis.

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit den Energieausweis für Ihre Immobilie schnell und kostengünstig selbst zu erstellen.

Energieausweis hier online erstellen lassen!

Hier können Sie Ihren Energieausweis online, 100% rechtsgültig und sofort verfügbar (eingeben, ausdrucken, fertig) bei unserem Kooperationspartner „Energieausweis online“ erstellen. Bei Fragen hilft Ihnen die Hotline von 9 – 17 Uhr unter Tel. Nr.: 02654/8801199

Energieausweis online erstellen

Hinweise an Hauskäufer: Nach Gebäudeenergiegesetz (GEG2000)  sind Sie verpflichtet nach Erwerb ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem Energieberater zu führen.

Energetische Nachrüstpflichten (nach GEG2000): Innerhalb von zwei Jahren müssen Sie:

  1. Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen dämmen.
  2. Oberste Geschoßdecken ohne Dämmung müssen gedämmt werden.
  3. Heizungen die älter als 30 Jahre sind müssen ausgetauscht werden.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen für Wohngebäude:

  1. Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  2. Energiewert
  3. Der wesentliche Energieträger
  4. Baujahr der Immobilie (aus dem EA)
  5. Energieeffizienzklasse