Die Leibrente des Eigenheims: Zeitrente

Hier möchte ich Ihnen speziell die sogenannte Zeitrente vorstellen. In der Regel wird diese von gewerblichen Anbietern angeboten.
Ich arbeite in diesem Bereich mit der Deutsche Immobilien-Renten AG zusammen. Diese verkauft Ihr Leibrenten-Modell unter der Marke „Meine Wohnrente“ (https://meinewohnrente.de).
Das Unternehmen bietet den Erwerb der Immobilie gegen Zahlung einer zeitlich befristeten Leibrente, einer Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem an. Und der Verkäufer erhält ein lebenslanges Wohnrecht. Eigentümer des Unternehmens ist eine Gruppe finanzstarker Unternehmer aus Baden-Württemberg. Weiterhin sind regionale Volksbanken in die Finanzierung des Geschäfts eingebunden.
„Meine Wohnrente“: Zu welchen Konditionen können Immobilien verrentet werden?
- Immobilienwert mindestens 250.000 € (Eigenheim, Eigentumswohnung, Reihenhaus, Doppelhaushälfte)
- Mindestalter 68 Jahre
- Es wird ein lebenslanges dingliches Wohnrecht für den Verkäufer im Grundbuch eingetragen. Zur Sicherung der Rentenansprüche des Verkäufers wird eine Reallast an rangerster Stelle im Grundbuch eingetragen. Auf Wunsch kauft „Meine Wohnrente“ das Wohnrecht ab, wenn es nicht mehr benötigt wird.
Sie haben also einen finanzstarken Partner an Ihrer Seite. Zusätzlich sind Sie durch Einträge des lebenslangen Wohnrechts und der Reallast im Grundbuch abgesichert. Interessant finde ich für Menschen ohne leibliche Erben auch die Möglichkeit des Verkaufs der Immobilie gegen Einmalzahlung in Kombination mit Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts.
Rufen Sie mich für eine ausführliche Beratung gerne an:
Warter-Immobilien,
Hinnerk Warter,
Eckbusch 8,
23560 Lübeck,
Tel: 0451-30503930,
Mobil: 015779592045,
Email: info@warter-immobilien.de,
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