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Baulandmobilisierungsgesetz 2021

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Das Baugesetzbuch ist überarbeitet worden. Neue Regeln sollen das Bauen beschleunigen. Im Mai 2021 hat die Bundesregierung das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Zusammengefasst  hat es folgende Änderungen gebracht:

Schnelleres Bauen durch vereinfachte Erteilung von Baugenehmigungen.
Ein Baugebot soll Grundstückseigentümer zum bauen zwingen.
Es wird der Begriff des angespannten Wohnungsmarktes geschaffen. In diesen Gebieten haben die Gemeinden verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Diese Gebiete können per Rechtsverordnung geschaffen werden. Eine solche Rechtsverordnung muss spätestens zum 31.12.2026 außer Kraft treten.
Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wurde erschwert. Diese Regelung läuft zum 31.12.2025 aus.
Kommunen können leichter als bisher eine Vorkaufsrecht ausüben. So wäre eine Gemeinde beispielsweise berechtigt vorrangig ein Grundstück zu erwerben, um dort den Wohnbedarf der Gemeinde zu decken.
Befristet bis zum 31.12.2024 haben die Gemeinden die Möglichkeit bereits bei der Planung von B-Plänen festzulegen, wo später Wohnungen zu geringeren Mietpreisen entstehen sollen. Hinnerk Warter
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