Partnerschaftsvertrag- unverheiratet eine gemeinsame Immobilie erwerben
Unverheiratete Paare sollten sich bei einem gemeinsamen Immobilienkauf umfassend rechtlich beraten lassen und Vorsorge für Trennung oder Tod treffen. Hier ein kurzer Artikel zu dem komplexen Thema. Es empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung. Es geht ja nicht unbedingt nur um das Thema Trennung sondern kann auch den Erbfall betreffen. Weiter kann es auch die Themenkreise Vorsorgevollmacht und Betreuung umfassen. Es kann sich auch die Beurkundung eines Erbvertrages vor einem Notar empfehlen. Ein Partnerschaftsvertrag muß nicht unbedingt notariell beurkundet werden dennoch erlangt man dadurch eine höhere Rechtssicherheit. Zu diesen Themenkreisen bieten wir Ihnen auf unserer Homepage umfangreiche Ratgeber an.
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