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Arten von Testament: Ein Überblick.
Der „Dreißigste“ im Erbrecht: Bedeutung und Historischer Hintergrund.
Der sogenannte „Dreißigste“ ist eine spezielle Regelung im deutschen Erbrecht, die sicherstellen soll, dass die engsten Angehörigen eines Verstorbenen, insbesondere der Ehegatte und die minderjährigen Kinder, in den ersten Wochen nach dem Todesfall abgesichert sind. Diese Regelung hat eine lange historische Tradition und ist heute in § 1969 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert. In diesem Beitrag beleuchten wir die Bedeutung des „Dreißigsten“, seinen historischen Hintergrund und seine Anwendung nach geltendem Recht.
Erbrechtliche Regelungen bei Tod eines Ehepartners: Was passiert mit der Immobilie?
Der Tod eines Ehepartners wirft oft komplexe erbrechtliche Fragen auf, insbesondere wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland bestimmen, wer die Immobilie erbt und wie diese im Rahmen des Erbrechts behandelt wird. ###Gesetzliche Erbfolge und die Immobilie.### Nach dem Tod eines Ehepartners richtet sich die Verteilung des Nachlasses, einschließlich einer gemeinsamen Immobilie, grundsätzlich nach der gesetzlichen… Read more »