Welche Veränderungen bringt die EU-Gebäuderichtlinie?

Die EU plant eine Überarbeitung der aktuellen Gebäuderichtlinie. Welche Veränderungen sind zu erwarten?

Die EU hat in 2021 ihr Klimaprogramm „Fit for 55“ vorgestellt. Ziel ist ein „klimaneutrales“ Europa bis 2050 und Umsetzung des Projekts „European Green Deal“.

Im Gebäudebereich wird die EU-Richtline über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erarbeitet. Die Europäische Kommission hatte Ihre Vorschläge in 2021 vorgelegt. Der Europäische Rat hatte sich im Herbst 2022 auf Eckpunkte geeinigt das Europäische Parlament hat am 9.2.2023 seinen Vorschlag veröffentlicht. Es beginnt nun der Einigungsprozeß zwischen den Institutionen.

Ziel ist es den Gebäudebestand bis 2050 auf „emmisionsfrei“ aufzurüsten. Es werden auf EU-Ebene neue Mindestenergiestandards (MEPS) festgelegt. Unmittelbares Ziel ist es bis 2033 (oder 2030) sollen alle Gebäude mindestens die Klasse D (oder E)  erreichen. Das bedeutet, dass bis dahin zwischen 40% und 45% des Immobilienbestandes eines Mitgliedsstaates renoviert werden muß. Alle ab 2028 neu errichteten Gebäude müssen „Null-Emissions-Gebäude“ sein. (Die Werte in Klammern sind noch Gegenstand der Verhandlungen.)

Die jährliche Renovierungsquote in den Mitgliedstaaten liegt bei 0,4% bis 1,2% des Bestandes. Diese Quote müsste mindestens verdoppelt werden.

Die EU schätzt die zusätzliche Investition pro Jahr in Wohngebäude auf 120 Mrd. Euro und 75 Mrd Euro für Gebäude der öffentlichen Hand.

Die Europäische Kommission hat darüber hinaus eine Sanierungspflicht für alle Gebäude vorgeschlagen, die der schlechtesten Effizienzklasse „G“ angehören. Betroffen wären mehr als 15% des Altbaubestandes, die bis 2030 (oder 2027) renoviert werden müssten. Alle anderen Gebäude müssen, so der Plan, bis 2050 als „Null-Emissionsgebäude“ umgerüstet werden.

Keine Informationen ist den Plänen der EU-Kommission darüber zu entnehmen wie diese „Sanierungspflicht“ ausgestaltet bzw. strafbewehrt wird. Im Unklaren läßt die Kommission derzeit auch, wie hoch die Kosten für die Sanierungspflicht sein werden und wer diese Kosten tragen wird.

In Deutschland  gibt es ja das Gebäudeenergiegesetz in der Fassung von 2020 (GEG). Dieses schreibt ja bereits eine Sanierungspflicht bei einem Eigentumsübergang vor. Zu erwarten ist, dass diese Gesetz entsprechend der dann gültigen Richtlinie der EU angepasst  und auch die darin bereits enthaltene Sanierungspflicht ausgeweitet wird. Aktuell wird bereits an weiteren Anpassungen des GEG in den Jahren 2024/2025 gearbeitet.

Update 26.04.2023

Laut Berichten aus der EU könnte es passieren, das die EU das Prinzip der Renovierungspflicht in der EU-Gebäuderichtline aufgibt. Ziel der Europäischen Kommission ist es die Renovierungsrate von EU-Gebäuden von 1% auf 2 % pro Jahr zu verdoppeln.

Eine Koalition von 15 Ländern will diesen Vorschlag verhindern. Auf der anderen Seite drängt eine Gruppe von sechs Ländern, an der Spitze Deutschland und Frankreich, diese Ambitionen voranzutreiben.

Das Europäische Parlament hat seinerseits eigene, weitergehende Energiestandards in der Planung. 

Bevor eine EU-Gebäuderichtlinie verbindlich werden kann, müssen Parlament und Mitgliedstaaten einem gemeinsamen Text zustimmen.

Aktuell scheint es so zu sein, als würde die Bundesregierung die ambitionierten Ziele der EU nicht mehr unterstützen, da sich hier ein Sanierungspflicht verbirgt, Es gibt Bedenken,  ob eine Sanierungspflicht gegen das Grundgesetz verstößt und auch Zweifel daran, dass eine Zwangssanierung von der Bevölkerung akzeptiert werden würde.

Hinnerk Warter,

Warter-Immobilien,

Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

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