Aktuelle Diskussion zur Überarbeitung des GEG 2024

Viel Wirbel haben in den vergangenen Tagen die ersten Informationen zur geplanten Überarbeitung des GEG (2024) und damit verbunden, eventuelle Sanierungspflichten, hervorgerufen.

Begleitet und befördert wurde dies durch die Veröffentlichung einer vom BMWK beauftragten „Studie“, die mit bekanntermaßen unrealistischen Annahmen, nämlich dem RCP-8.5- Scenario arbeitet.  Dieses Szenario ist durch den Weltklimarat IPCP für unzulässig erklärt worden. 

Dennoch wird es in irgendeiner Form zu einer Verschärfung des GEG kommen. 

Vermutlich wird man da systematisch wie bei den vergangenen Stufen des GEG vorgehen:  Bei einem Eigentümerwechsel wird es eine bestimmte Frist geben innerhalb derer der neue Eigentümer die Immobilie auf einen neuen Dämmstandard gebracht und eine neue ökologisch wertvollere Wärmequelle installiert haben muß.

Bei  Mietobjekten könnte sich die Situation eventuell anders darstellen. Hier gibt es Spekulationen in der Wohnungswirtschaft, ob es eventuell Vermietungsverbote für ineffiziente Wohnungen geben könnte. Auch über einen Rechtsanspruch des Mieters auf eine energieffiziente Wohnung  könnte man spekulieren.

Es gibt insgesamt ca. 43 Mio Wohneinheiten in Deutschland. Davon entsprechen etwa 40 – 45%  (ca.17-18 Mio Einheiten) nicht dem bis 2033 geforderten Mindestenergiestandard.

Es müssten also jährlich ca. 1,5 – 2 Mio Wohneinheiten auf den geforderten Energiestandard (D oder E) gebracht werden.  Aktuell werden jährlich in Deutschland  1% aller Wohneinheiten energetisch ertüchtigt. Das sind ca. 400.000 Einheiten. Diese Zahl müsste also etwa verfünfacht werden. Es stellt sich die Frage, ob es die materiellen und auch die menschlichen Ressourcen in ausreichender Größenordnung gibt, um diese Ziele zu erreichen. Aktuell und auch in absehbarer Zukunft gibt es einen Wohnungsmangel, da zu wenig neu gebaut wird. Und es gibt auch keine Perspektive für eine Förderung der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes.

Im Immobilienmarkt sind aktuell bereits einige Trends zu beobachten:

  1. Es deutet sich eine Zweiteilung des Marktes im Bereich privater Wohnimmobilien an: Die Preise für energetisch bessere Immobilien der Jahrgänge ab ca. 1990 bleiben einigermaßen stabil. Ältere  und nicht sanierte Immobilien verlieren perspektivisch an Wert.
  2. Banken werden zukünftig auch bei privaten Immobilien noch stärker den energetischen Standard  der Immobilie bei dem Risiko der Kreditvergabe und Zinshöhe berücksichtigen.
  3. Das gilt verstärkt auch im Bereich gewerblicher Wohnungsvermieter. Hier spielen die sogenannten ESG-Kriterien zunehmend eine Rolle. Gewerbliche Vermieter, deren Wohnungsbestände nach diesen Kriterien schlecht bewertet werden, erhalten dann Kredite nur noch zu schlechteren Konditionen. Vermieter werden sich  in der Folge tendenziell  von energetisch problematischen Immobilien trennen oder diese sanieren.  Jedenfalls soweit kostenmäßig darstellbar bzw. refinanzierbar über ein zukünftige Mieteinnahme. Es könnte also auch passieren, dass ineffiziente Immobilien aufgegeben werden und dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.                   #Sanierungspflicht, #GEG2024, #Wohnungsbau, #Wohnungsmangel, Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

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