Tag Archives: Gebäudeenergiegesetz

Aktuelle Diskussion zur Überarbeitung des GEG 2024

Gebäudeenergiegesetz

Viel Wirbel haben in den vergangenen Tagen die ersten Informationen zur geplanten Überarbeitung des GEG (2024) und damit verbunden, eventuelle Sanierungspflichten, hervorgerufen.

Begleitet und befördert wurde dies durch die Veröffentlichung einer vom BMWK beauftragten „Studie“, die mit bekanntermaßen unrealistischen Annahmen, nämlich dem RCP-8.5- Scenario arbeitet.  Dieses Szenario ist durch den Weltklimarat IPCP für unzulässig erklärt worden. 

Dennoch wird es in irgendeiner Form zu einer Verschärfung des GEG kommen. 

Vermutlich wird man da systematisch wie bei den vergangenen Stufen des GEG vorgehen:  Bei einem Eigentümerwechsel wird es eine bestimmte Frist geben innerhalb derer der neue Eigentümer die Immobilie auf einen neuen Dämmstandard gebracht und eine neue ökologisch wertvollere Wärmequelle installiert haben muß. #Sanierungspflicht, #GEG2024, #Wohnungsbau, #Wohnungsmangel

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Welche Veränderungen bringt die EU-Gebäuderichtlinie?

EPBD, Gebäuderichtlinie

Die EU hat in 2021 ihr Klimaprogramm „Fit for 55“ vorgestellt. Ziel ist ein „klimaneutrales“ Europa bis 2050 und Umsetzung des Projekts „European Green Deal“.

Im Gebäudebereich wird die EU-Richtline über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erarbeitet. Die Europäische Kommission hatte Ihre Vorschläge in 2021 vorgelegt. Der Europäische Rat hatte sich im Herbst 2022 auf Eckpunkte geeinigt das Europäische Parlament hat am 9.2.2023 seinen Vorschlag veröffentlicht. Es beginnt nun der Einigungsprozeß zwischen den Institutionen.

Ziel ist es den Gebäudebestand bis 2050 auf „emmisionsfrei“ aufzurüsten. Es werden auf EU-Ebene neue Mindestenergiestandards (MEPS) festgelegt. Unmittelbares Ziel ist es bis 2033 (oder 2030) sollen alle Gebäude mindestens die Klasse D (oder E)  erreichen. Das bedeutet, dass bis dahin zwischen 40% und 45% des Immobilienbestandes eines Mitgliedsstaates renoviert werden muß. Alle ab 2028 neu errichteten Gebäude müssen „Null-Emissions-Gebäude“ sein. (Die Werte in Klammern sind noch Gegenstand der Verhandlungen.)

Die jährliche Renovierungsquote in den Mitgliedstaaten liegt bei 0,4% bis 1,2% des Bestandes. Diese Quote müsste mindestens verdoppelt werden.

Die EU schätzt die zusätzliche Investition pro Jahr in Wohngebäude auf 120 Mrd. Euro und 75 Mrd Euro für Gebäude der öffentlichen Hand.

Die Europäische Kommission hat darüber hinaus eine Sanierungspflicht für alle Gebäude vorgeschlagen, die der schlechtesten Effizienzklasse „G“ angehören. Betroffen wären mehr als 15% des Altbaubestandes, die bis 2030 (oder 2027) renoviert werden müssten. Alle anderen Gebäude müssen, so der Plan, bis 2050 als „Null-Emissionsgebäude“ umgerüstet werden.

Keine Informationen ist den Plänen der EU-Kommission darüber zu entnehmen wie diese „Sanierungspflicht“ ausgestaltet bzw. strafbewehrt wird. Im Unklaren läßt die Kommission derzeit auch, wie hoch die Kosten für die Sanierungspflicht sein werden und wer diese Kosten tragen wird.

In Deutschland  gibt es ja das Gebäudeenergiegesetz in der Fassung von 2020 (GEG). Dieses schreibt ja bereits eine Sanierungspflicht bei einem Eigentumsübergang vor. Zu erwarten ist, dass diese Gesetz entsprechend der dann gültigen Richtlinie der EU angepasst  und auch die darin bereits enthaltene Sanierungspflicht ausgeweitet wird. Aktuell wird bereits an weiteren Anpassungen des GEG in den Jahren 2024/2025 gearbeitet.

Update 26.04.2023

Laut Berichten aus der EU könnte es passieren, das die EU das Prinzip der Renovierungspflicht in der EU-Gebäuderichtline aufgibt. Ziel der Europäischen Kommission ist es die Renovierungsrate von EU-Gebäuden von 1% auf 2 % pro Jahr zu verdoppeln.

Eine Koalition von 15 Ländern will diesen Vorschlag verhindern. Auf der anderen Seite drängt eine Gruppe von sechs Ländern, an der Spitze Deutschland und Frankreich, diese Ambitionen voranzutreiben.

Das Europäische Parlament hat seinerseits eigene, weitergehende Energiestandards in der Planung. 

Bevor eine EU-Gebäuderichtlinie verbindlich werden kann, müssen Parlament und Mitgliedstaaten einem gemeinsamen Text zustimmen.

Aktuell scheint es so zu sein, als würde die Bundesregierung die ambitionierten Ziele der EU nicht mehr unterstützen, da sich hier ein Sanierungspflicht verbirgt, Es gibt Bedenken,  ob eine Sanierungspflicht gegen das Grundgesetz verstößt und auch Zweifel daran, dass eine Zwangssanierung von der Bevölkerung akzeptiert werden würde.

Hinnerk Warter,

Warter-Immobilien,

Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

#GEG, #EU-Gebäuderichtlinie, #Fitfor55, #Europeangreendeal

Sanierung ist Pflicht!

      Keine Kommentare zu Sanierung ist Pflicht!
Sanierungspflicht

Im November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Damit wurden die Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden erhöht und die Zielsetzungen des Klimaschutzprogramms 2030 aufgenommen.

Wechseln die Eigentümer eines Gebäudes muß innerhalb von zwei Jahren saniert werden. Dabei ist es egal, ob es  sich um Schenkung, Erbe oder Kauf handelt. Nur eine Ausnahme gibt es: Wenn ein Erbe die Immobilie schon vor dem 1.2.2002 in der Immobilie gewohnt hat, entfällt die Sanierungspflicht. Daneben gibt es „bedingte Anforderungen“, die nur erfüllt werden müssen, wenn ohnehin modernisiert wird.

Für alle anderen Erben gilt der Tipp: Rechtzeitig verkaufen oder energetisch sanieren, um den Kaufpreis zu verbessern.

Bestimmte Öl- oder Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind müssen ausgetauscht werden.
Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
 Oberste Geschoßdecken müssen gedämmt werden.
Aber: Es gibt nicht nur Pflichten. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden wird durch die aktuelle Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. 

Abgewickelt wird diese Förderung über die KfW-Förderbank. Pro Wohneinheit sind aktuell Ausgaben von bis zu 75.000 € als Zuschuss förderfähig. Dabei variiert der Fördersatz. Dieser ist aber derzeit durchaus sehr attraktiv. Der zweite Weg ist ein günstiger Kredit über die KfW-Förderbank. Informieren Sie sich bitte auf deren Seiten über die aktuellen Förderungen. Denn es steht zu erwarten, dass diese Förderungen zukünftig noch ausgebaut werden.  Aktuell (01.2023) sind die Förderprogramme in der Überarbeitung. Bzw. es gibt eine Förderung wenn der Bestandsbau  auf einen bestimmten energetischen Standard saniert wird. Für viele Bestandsgebäude wird es allerdings schwierig bzw. sehr aufwändig diesen Standard zu erreichen. Genaue und aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BAFA.

Derzeit ist eine Eigentumsförderung für Familien mit einem Einkommen bis 60.000 € geplant. Das Gesamtvolumen in diesem Topf soll bei 350 Mio € liegen.

Für Beratungen in diesem Förderdschungel stehen auch immer Energieberater zur Verfügung. Diese finden Sie z.B. auf der Energieexperten-Liste der DENA.

Einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten gibt unser Ratgeber zur Sanierung von Wohngebäuden.

In jedem Fall macht es aber Sinn einen Experten herbeizuziehen. Bei der Sanierung von älteren Wohngebäuden gibt es oftmals besondere technische Herausforderungen zu beachten.  Fragen Sie uns gerne. Wir haben da einige Erfahrung bzw. stellen einen Kontakt zu dem entsprechenden Experten her.

Gerne stehen wir Ihnen aber auch für die Beratung über einen möglichen Verkauf zur Verfügung. Denn es sind vom Eigentümer trotz der hohen Fördersätze immer noch erhebliche Kosten zu tragen, die einen Verkauf der Immobilie wirtschaftlicher erscheinen lassen können.  Hier finden Sie unseren Ratgeber „Privater Immobilienverkauf“.

Warter-Immobilien, Hinnerk Warter, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

#GEG, #Sanierungspflicht, #Gebäudeenergiegesetz, #EPBD, #Gebäuderichtlinie, #Sanierung, #SanierungBestandsgebäude