Sanierung ist Pflicht!

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Das Gebäudeenergiegesetz 2020 schreibt die energetische Sanierung älterer Gebäude bei Kauf oder Sanierung vor.

Im November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Damit wurden die Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden erhöht und die Zielsetzungen des Klimaschutzprogramms 2030 aufgenommen.

Wechseln die Eigentümer eines Gebäudes muß innerhalb von zwei Jahren saniert werden. Dabei ist es egal, ob es  sich um Schenkung, Erbe oder Kauf handelt. Nur eine Ausnahme gibt es: Wenn ein Erbe die Immobilie schon vor dem 1.2.2002 in der Immobilie gewohnt hat, entfällt die Sanierungspflicht. Daneben gibt es „bedingte Anforderungen“, die nur erfüllt werden müssen, wenn ohnehin modernisiert wird.

Für alle anderen Erben gilt der Tipp: Rechtzeitig verkaufen oder energetisch sanieren, um den Kaufpreis zu verbessern.

  • Bestimmte Öl- oder Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind müssen ausgetauscht werden.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
  •  Oberste Geschoßdecken müssen gedämmt werden.
Aber: Es gibt nicht nur Pflichten. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden wird durch die aktuelle Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. 
 
Abgewickelt wird diese Förderung über die KfW-Förderbank. Pro Wohneinheit sind aktuell Ausgaben von bis zu 75.000 € als Zuschuss förderfähig. Dabei variiert der Fördersatz. Dieser ist aber derzeit durchaus sehr attraktiv. Der zweite Weg ist ein günstiger Kredit über die KfW-Förderbank. Informieren Sie sich bitte auf deren Seiten über die aktuellen Förderungen. Denn es steht zu erwarten, dass diese Förderungen zukünftig noch ausgebaut werden.  Aktuell (01.2023) sind die Förderprogramme in der Überarbeitung. Bzw. es gibt eine Förderung wenn der Bestandsbau  auf einen bestimmten energetischen Standard saniert wird. Für viele Bestandsgebäude wird es allerdings schwierig bzw. sehr aufwändig diesen Standard zu erreichen. Genaue und aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BAFA.
 
Derzeit ist eine Eigentumsförderung für Familien mit einem Einkommen bis 60.000 € geplant. Das Gesamtvolumen in diesem Topf soll bei 350 Mio € liegen.
 
Für Beratungen in diesem Förderdschungel stehen auch immer Energieberater zur Verfügung. Diese finden Sie z.B. auf der Energieexperten-Liste der DENA.

Einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten gibt unser Ratgeber zur Sanierung von Wohngebäuden.

In jedem Fall macht es aber Sinn einen Experten herbeizuziehen. Bei der Sanierung von älteren Wohngebäuden gibt es oftmals besondere technische Herausforderungen zu beachten.  Fragen Sie uns gerne. Wir haben da einige Erfahrung bzw. stellen einen Kontakt zu dem entsprechenden Experten her.

Gerne stehen wir Ihnen aber auch für die Beratung über einen möglichen Verkauf zur Verfügung. Denn es sind vom Eigentümer trotz der hohen Fördersätze immer noch erhebliche Kosten zu tragen, die einen Verkauf der Immobilie wirtschaftlicher erscheinen lassen können.  Hier finden Sie unseren Ratgeber „Privater Immobilienverkauf“.

Warter-Immobilien, Hinnerk Warter, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

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