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Schenkung und Nießbrauch

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Eine Möglichkeit das Erbe vorzeitig zu regeln ist die Schenkung einer Immobilie in mit der Eintragung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch. Insbesondere, wenn individuelle Freibeträge bei der Erbschaftssteuer drohen überschritten zu werden, kann die Schenkung in Kombination mit einem Nießbrauch ein interessante Idee sein.Hinnerk Warter,

Warter-Immobilien,

Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Tel: 0451-30503930,

Mobil: 015779592045,

Email: info@warter-immobilien.de

Immobilien steuerfrei schenken ist gar nicht so einfach

Schenkung und Nießbrauch

Eine Möglichkeit Immobilien weitgehend steuerfrei weiterzureichen ist die Schenkung. Pro Kind und Elternteil können 400.000 € steuerfrei verschenkt werden. Und das alle zehn Jahre aufs Neue. Der Schenkungsvertrag muß von einem Notar beurkundet werden. Gleichzeitig würde man auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vereinbaren.

Eheleute und eingetragene Lebenspartner genießen eine besondere Privelegierung. Auf diese kann eine Immobilie alle zehn Jahre übertragen werden, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird bzw. dies auf den 500.000 € Freibetrag angerechnet wird. Die Immobilie muß dann allerdings für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt werden.

Um das Immobilienerbe frühzeitig zu regeln ist auch die Familienstiftung eine interessante Möglichkeit.