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Aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt
Im April dieses Jahres zeigte der Immobilienmarkt eine deutliche Aufwärtstendenz. Die Preise für Wohnimmobilien, insbesondere Eigentumswohnungen, verzeichneten einen Anstieg. Dies spiegelt sich im Europace Hauspreisindex (EPX), der auf Finanzierungsdaten basiert, wider. Trotz eines immer noch unter dem Vorjahresniveau liegenden Gesamtwerts, bestätigt der Index für den vierten Monat in Folge ein moderates Wachstum.
**Preistrends differenziert betrachtet.**
● Eigentumswohnungen: Der stärkste Preisanstieg wurde bei Eigentumswohnungen registriert, wo die Preise um 1,25 Prozent stiegen.
● Ein- und Zweifamilienhäuser: Auch bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser verzeichneten einen leichten Preisanstieg von 0,27 Prozent.
● Neubauten: Bei Neubauten war ein leichter Preisrückgang von 0,38 Prozent zu beobachten, was auf eine Reaktion auf die vorherige Inflationsperiode hindeuten könnte.
**Einfluss steigender Mieten auf den Kaufmarkt.**
Die Mieten zeigten ebenfalls eine Aufwärtstendenz. Im April stiegen die Durchschnittsmieten im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozent und lagen um 5,5 Prozent höher als im Vorjahr. Dieser Anstieg der Mieten trägt dazu bei, die höheren Kosten für Wohneigentum auszugleichen und könnte den Kauf von Eigentum trotz höherer Preise weiterhin attraktiv machen.
**Langfristige Aussichten.**
● Eigentumswohnungen: Für Eigentumswohnungen wird auch in Zukunft mit weiter steigenden Preisen gerechnet. Allein im April 2024 lagen die initialen Angebotspreise um 2,3 Prozent höher als im Vormonat.
● Ein- und Zweifamilienhäuser: Der Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser zeigt eine langsamere Bodenbildung, wobei die Qualität der Objekte die Preise beeinflusst.
**Marktbeobachtungen.**
Trotz gegensätzlicher Bewegungen in den Teilsegmenten des Marktes reflektiert die allgemeine Entwicklung eine dynamische und von vielen Faktoren beeinflusste Immobilienlandschaft. Die Annäherung von Angebots- und Transaktionspreisen seit Januar dieses Jahres um einen Prozentpunkt von 4,3 Prozent auf 3,2 Prozent ist ein weiteres Indiz für das erwartete Anziehen des Marktes.
**Fazit.**
Die Entwicklungen im Immobilienmarkt zeigen ein vielschichtiges Bild, das von einer Kombination aus moderatem Wachstum bei Eigentumswohnungen und leichten Schwankungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Neubauten geprägt ist. Für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten bieten sich weiterhin Chancen, von den aktuellen Markttrends zu profitieren.
Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Email: info@warter-Immobilien.de, Homepage: www.warter-immobilien.de
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Verkauf mit Rückmiete
Immobilienverkauf mit Rückanmietung https://gniw.de/Eine spannende und auch wirtschaftlich interessante Idee kann es sein die eigene Immobilie zu verkaufen und gleichzeitig einen Mietvertrag abzuschließen. So kann man gleichzeitig die Erträge aus dem Verkauf der Immobilie und nutzen und bereits zu Lebzeiten Verantwortung abgeben. Einige Punkte sind dabei zu beachten: 1. In dem gleichzeitig abzuschließenden Mietvertrag sollte eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen werden. 2. … Read more »
Rechtsfragen beim Verkauf vermieteter Immobilien.
1. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten ein.
2. Der Käufer hat also kein besonderes Kündigungsrecht. Lediglich zulässige Kündigungsgründe wie z. B. eine Eigenbedarfskündigung sind zulässig. Ein Ausnahme gilt bei Zwangsversteigerungen.
3. Der Käufer sollte sich generell den geschlossenen Mietvertrag vorlegen lassen.
4. Es könnte z .B. sein, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
5. Es sollte auch geprüft werden, ob eine Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen ist, oder welche anderen Vereinbarungen zur Mieterhöhung getroffen worden sind.
6. Ein Augenmerk sollte auch auf die Umlagevereinbarungen gelegt werden. Viele Altverträge enthalten eingeschränkte oder unwirksame Umlagevereinbarungen. So kann es sein, dass der Vermieter zumindest teilweise auf den Betriebskosten sitzen bleibt. Das gleiche gilt für Klauseln zu Schönheitsreparaturen.
7. Mietkaution: Käufer sollten darauf achten, dass Ihnen vereinbarte Mietsicherheiten vollständig übertragen werden.
8. Mietzahlungen: Prinzipiell stehen Mietpreiszahlungen dem Käufer erst nach Grundbucheintragung zu. Sollen diese dem Käufer bereits nach Kaufpreiszahlung zustehen, müsste man diese auf den Käufer abtreten lassen.
9. Eine analoge Regelung würde man für Mietmängel in den Kaufvertrag aufnehmen.
10. Der Käufer sollte sich auch Ansprüche auf Zahlung rückständiger Mieten abtreten lassen.
11. Es muss auch eine Regelung über die Nachzahlungsansprüche aus Betriebkostenabrechnung getroffen werden. Auch hier ist Stichtag das Datum des Eigentumsübergangs, also der Grundbucheintragung.
Warter-Immobilien
Hinnerk Warter
Eckbusch 8
23560 Lübeck
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