Der Erbverzicht ist eine Vereinbarung zwischen einem Erblasser und einem potenziellen Erben, durch die der Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet. Dies bedeutet, dass der Verzichtende sowohl als gesetzlicher Erbe ausgeschlossen wird als auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet. Der Erbverzicht bietet insbesondere bei der Gestaltung eines Testaments, wie beispielsweise beim Berliner Testament, eine wichtige Möglichkeit, die Verteilung des Nachlasses klar zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das den Erben als berechtigt ausweist, den Nachlass des Verstorbenen in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Aber wann genau wird ein Erbschein benötigt und wozu dient er?
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren Personen, durch den der Erblasser sein Erbe oder Teile davon regelt. Anders als bei einem Testament kann der Erblasser hier nicht frei über das Erbe verfügen, da die getroffenen Regelungen für alle Vertragsparteien verbindlich sind. Ein Erbvertrag wird häufig zwischen Partnern oder auch zwischen Eltern und Kindern abgeschlossen, um eine sichere Planung des Nachlasses zu ermöglichen.
Der Pflichtteil im Erbrecht ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der nahe Angehörige des Erblassers vor völliger Enterbung bewahrt. Selbst wenn der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließt, haben einige Angehörige gesetzlich einen Mindestanspruch auf einen Teil des Nachlasses. Hier erfährst du, wer Anspruch auf den Pflichtteil hat, wie hoch dieser ist und welche Einschränkungen bestehen.
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen zur Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und müssen von Erben sorgfältig beachtet werden. Hier sind die wichtigsten Vorschriften, Fristen und Regelungen sowie spezielle Aspekte für Erbengemeinschaften.