Die Reform der Grundsteuer nach dem Bundesmodell hat für viele Eigentümer, insbesondere in Städten wie Lübeck, zu erheblichen Veränderungen geführt. Ein Beispiel verdeutlicht dies:
📊 Beispielrechnung: Grundsteuersteigerung in Lübeck
Alter Steuermessbetrag: 56,23 €
Neuer Steuermessbetrag: 67,74 €
Alter Hebesatz: 500 %
Neuer Hebesatz: 575 %
Berechnung der Grundsteuer:
Alt: 56,23 € × 500 % = 281,15 €
Neu: 67,74 € × 575 % = 389,01 €
Prozentuale Steigerung: ((389,01 € – 281,15 €) / 281,15 €) × 100 ≈ 38,3 %
Diese erhebliche Steigerung kann besonders dann als ungerecht empfunden werden, wenn ein Grundstück trotz dörflicher Lage einem hochpreisigen Stadtteil wie St. Jürgen zugeordnet wird.
Zusammenfassung: Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Immobilien in Deutschland
1. Höhere Steuerbewertung durch Bewertungsgesetz:
Immobilien werden steuerlich höher bewertet, da Faktoren wie die Nutzungsdauer angepasst wurden.
Freibeträge werden schneller ausgeschöpft, was höhere Steuerlasten bedeuten kann.
Diese Zusammenfassung fasst die wesentlichen Aspekte der steuerlichen Optimierung bei Immobilienübertragungen zusammen und bietet praktische Hinweise für Erben und Schenkende.
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