In der Regel wird der Bausparvertrag genutzt, um damit eine Immobilie zu finanzieren. Ob das sinnvoll ist oder nicht, ist abhängig von der Höhe der Bauzinsen in der Zukunft. Schließen Sie Ihren Bausparvertrag heute ab, legen Sie gleichzeitig bereits den Zinssatz für die spätere Darlehensphase des Bausparvertrags fest. Sind die Bauzinsen in ein paar Jahren, wenn Sie das Darlehen in Anspruch nehmen, höher als der Zinssatz, den Sie für den Bausparvertrag vereinbart haben, lohnt sich der Bausparvertrag.
Mit dem Bausparvertrag gegen steigende Zinsen absichern.
Ein Bausparvertrag ist gerade sinnvoll, um sich die noch niedrigen Darlehenszinsen der Bausparkassen zu sichern. Mit einem Bausparvertrag können Sie steigenden Zinsen entgegenwirken. Schließen Sie jetzt einen Bausparvertrag ab, vereinbaren Sie mit den Konditionen des Bausparvertrags auch gleich die Höhe des Darlehenszinssatzes. Sie sparen zunächst einen Teil der Bausparsumme über einige Jahre an und können anschließend das Darlehen nutzen. Sind die Bauzinsen in der Zwischenzeit weiter gestiegen, profitieren Sie von dem heute vereinbarten, günstigen Zinssatz.
Für die Anschlussfinanzierung kann ein Bausparvertrag sinnvoll sein.
Es kann heute interessant sein, zugleich mit dem ersten Annuitätendarlehen über z. B. 10 Jahre einen Bausparvertrag abzuschließen. Läuft die erste Runde des Finanzierungszeitraums des Annuitätendarlehens aus, wird der Bausparvertrag bei entsprechender Einzahlung zuteilungsreif. Sie erhalten nicht nur das bis dahin angesparte Guthaben, sondern auch noch die restliche Bausparsumme, um die Restschuld des Annuitätendarlehens abzulösen. Da Sie einen Teil der Bausparsumme bereits angespart haben, tilgen Sie nun lediglich die Differenz zur Bausparsumme bis keine Restschuld übrig bleibt.
Bausparvertrag für die Modernisierung.
Planen Sie in naher Zukunft eine Modernisierung, den Kauf einer neuen Küche oder einer Sauna, ist ein Bausparvertrag sinnvoll. Kleinere Beträge bis zu 50.000 € werden in der Regel über Ratenkredite finanziert. Die sind jedoch meist teurer als Immobilienkredite, da die Bank bei Zahlungsausfällen keine Sicherheiten hat, die sie veräußern kann, um an ihr Geld zu kommen. Daher sind Beträge bis zu 50.000 € über einen Bausparvertrag günstiger als über einen Ratenkredit. Profitieren Sie von den Vorteilen eines Bausparvertrags für die Modernisierung:
- Günstige Finanzierung
- Kein Grundbucheintrag nötig
- Finanzierung kleinerer Summen
- Staatliche Förderung möglich wie z. B. die Wohnungsbauprämie.
Vermögenswirksame Leistungen: Geschenke vom Staat und vom Arbeitgeber.
Diese Finanzspritzen sind nicht nur interessant für angehende Immobilienbesitzer, die Eigenkapital ansparen wollen, sie unterstützen auch andere Sparziele.
Doch von vorne: Vermögenswirksame Leistungen, kurz: VL, bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber, vorausgesetzt, Sie wählen eine für VL geeignete Sparanlage aus. Dabei haben Sie die Wahl zwischen Bausparverträgen, Banksparplänen, Fondssparen, und auch die Tilgung einer Baufinanzierung lässt sich durch vermögenswirksame Leistungen subventionieren. Und es wird noch besser: Wer VL-Sparen betreibt, kann sich auch noch Zuschüsse vom Staat dazu holen, die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Die beste Nachricht zum Schluss: Nichts davon müssen Sie zurückzahlen, weder die vermögenswirksamen Leistungen noch die beiden staatlichen Zuschüsse.
Der Arbeitgeber gewährt Ihnen Vermögenswirksame Leistungen.
Grundsätzlich gibt Ihnen der Arbeitgeber dieses Extra freiwillig, es sei denn er ist z.B. durch einen Tarifvertrag dazu verpflichtet. Die Leistungen Ihres Arbeitgebers, sofern er sie gewährt, können minimal 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat umfassen. Damit belaufen sie sich auf einen Höchstsatz von 480 Euro im Jahr. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie vom Staat, aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie bereits vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommen. Ob Sie selbst etwas einzahlen oder nicht, ist dabei irrelevant. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie beim Finanzamt.
Weitere Infos unter https://www.drklein.de/blog/
und bei
Hinnerk Warter; Warter-Immobilien; Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Tel: 015779592045, Email: info@warter-immobilien.de
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