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Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024: Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine wichtige Änderung im Bereich der Erbschaftsteuer mit sich: Die Stundung von Steuern bei Wohnimmobilien wird flexibler und erweitert.

Rückläufiges Immobilienangebot: Nachfrage steigt leicht, Angebot sinkt.

Warter-Lokalheld

Während die Nachfrage nach Immobilien wieder leicht zunimmt, entwickelt sich das Immobilienangebot rückläufig. Ein Blick auf die Objektangebote in den gängigen Immobilienportalen zeigt je nach Stadt und Region teils deutliche Rückgänge im Vergleich zu den Vorjahresquartalen.