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Testament nach Immobilienerwerb.

Testament

Nach der Hochzeit und insbesondere bei Immobilienerwerb sollten Ehegatten ein Testament verfassen. Ein Todesfall ist für die Familienangehörigen immer eine emotionale Aunahmesituation. Aber aus juristischen und praktischen Gründen empfiehlt sich für Immobilienbesitzer die Regelung des Nachlasses per Testament.  Ohne Testament kommt es häufig zur Bildung von Erbengemeinschaften. So kann es z.B. dazu kommen, das die Mutter mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bildet. Typischerweise kann in Erbengemeinschaft keiner der Miterben alleine über den Nachlass bestimmen.

Es liegt hier also ein erhebliches Konfliktpotential vor und es kann zu längeren Zeiten kommen in denen keine Entscheidungen betreffs der Immobilie getroffen werden können.

Es empfiehlt sich also eine umfassende individuelle juristische Beratung und gegebenenfalls die Beurkundung durch einen Notar.

Hinnerk Warter
Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Immobilienverkauf im Bieterverfahren

Gerne führen wir für Sie auch ein Bieterverfahren duch. Beim Bieterverfahren wird Ihre Immobilie entsprechend beworben. Das heisst, im Exposee und im Internet wird bereits auf dieses Verfahren hingewiesen. Alle Interessenten können innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Immobilie besichtigen. Sollten die Interessenten für das Haus mitbieten wollen,  können die Interessenten innerhalb einer Gebotsfrist ein Gebot abgeben. Das Höchstgebot wird dann… Read more »

Bieterverfahren für Ihre Immobilie

Gerne führen wir für Sie auch ein Bieterverfahren für die bestmögliche Vermarktung Ihrer Immobilie innerhalb eines möglichst kurzen Zeitraumes durch. Beim Bieterverfahren wird Ihre Immobilie entsprechend beworben. Das heisst, im Exposee und im Internet wird bereits auf dieses Verfahren hingewiesen. Alle Interessenten können innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Immobilie besichtigen. Sollten die Interessenten für das Haus mitbieten wollen, erhalten Sie… Read more »