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Vergleichsportal für Immobilienverrentung

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Das Interesse an Immobilienverrentung und Verkauf mit Rückmiete der selbstgenutzten Immobilie wächst. Es gibt aber einige Besonderheiten zu beachten und es gibt auch Fallstricke. Diesen Informationsnachteil auf Seiten der Verbraucher will das gemeinnützige Portal Immo.info ausgleichen. Es bietet vielfältige Informationen zum Thema, zu den verschiedenen Modellen und den Anbietern sowie einen anonymen Online-Vergleichsrechner.

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Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

#Immobilienrente, Leibrente, #Rückmietkauf

Virtual Homestaging

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Matterport Pro gespiegelt

Wir sind der Immobilienmakler in der Region Lübeck, der einen echten virtuell begehbaren Rundgang durch eine Immobilie anbieten kann. Die revolutionäre Technik der Firma Matterport wurde nun durch einen weiteren Dienstleister um die Möglichkeit erweitert die Räume virtuell zu möblieren. Erfahrungsgemäß lassen sich für gestaltete Immobilien signifikant höhere Kaufpreise erzielen. Üblicherweise rechnet man mit Kosten von 1 -3 % des Kaufpreises. Mit dem virtuellen Homestaging können wir diese Dienstleistung nun deutlich günstiger anbieten.

Hinnerk Warter
Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Partnerschaftsvertrag – Erbvertrag

Partnerschafts- und Erbvertrag

Unverheiratete Paare sollten sich bei einem gemeinsamen Immobilienkauf umfassend rechtlich beraten lassen und Vorsorge für Trennung oder Tod treffen. Hier ein kurzer Artikel zu dem komplexen Thema. Es empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung. Es geht ja nicht unbedingt nur um das Thema Trennung sondern kann auch den Erbfall betreffen. Weiter kann es auch die Themenkreise Vorsorgevollmacht und Betreuung umfassen. Es kann sich auch die Beurkundung eines Erbvertrages vor einem Notar empfehlen. Ein Partnerschaftsvertrag muß nicht unbedingt notariell beurkundet werden dennoch erlangt man dadurch eine höhere Rechtssicherheit. Zu diesen Themenkreisen bieten wir Ihnen auf unserer Homepage umfangreiche Ratgeber an.

Testament nach Immobilienerwerb.

Testament

Nach der Hochzeit und insbesondere bei Immobilienerwerb sollten Ehegatten ein Testament verfassen. Ein Todesfall ist für die Familienangehörigen immer eine emotionale Aunahmesituation. Aber aus juristischen und praktischen Gründen empfiehlt sich für Immobilienbesitzer die Regelung des Nachlasses per Testament.  Ohne Testament kommt es häufig zur Bildung von Erbengemeinschaften. So kann es z.B. dazu kommen, das die Mutter mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bildet. Typischerweise kann in Erbengemeinschaft keiner der Miterben alleine über den Nachlass bestimmen.

Es liegt hier also ein erhebliches Konfliktpotential vor und es kann zu längeren Zeiten kommen in denen keine Entscheidungen betreffs der Immobilie getroffen werden können.

Es empfiehlt sich also eine umfassende individuelle juristische Beratung und gegebenenfalls die Beurkundung durch einen Notar.

Hinnerk Warter
Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,