Neu: Freundliche Eigentumswohnung in Lübeck
Neu: Freundliche Eigentumswohnung in Lübeck!
Neu: Freundliche Eigentumswohnung in Lübeck!

Innerhalb der nächsten 30 Tage sollen Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung auf den 1.1.2022 abgeben.
Für Eigenheime ist das mit ein wenig Vorbereitung gar nicht so schwer. Eine gute Anleitung gibt es auch auf der Seite des Finanzministeriums in Schleswig-Holstein.
Legen Sie folgende Angaben bereit:
– Steuernummer der Immobilie
– Steuer-Id. des Erklärenden
– Name und Geburtsdatum
– Grundstücksgröße
– Wohnfläche und Baujahr
– Bodenrichtwert
– Grundbuchamt
– Flur und Flurstück, Gemarkung
-aber Achtung: Es kann je nach Bundesland Abweichungen geben.
Mit diesen Angaben geht das recht zügig die Vordrucke GW1 und GW2 zu bearbeiten.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
Immobilienverkauf mit Rückanmietung https://gniw.de/Eine spannende und auch wirtschaftlich interessante Idee kann es sein die eigene Immobilie zu verkaufen und gleichzeitig einen Mietvertrag abzuschließen. So kann man gleichzeitig die Erträge aus dem Verkauf der Immobilie und nutzen und bereits zu Lebzeiten Verantwortung abgeben. Einige Punkte sind dabei zu beachten: 1. In dem gleichzeitig abzuschließenden Mietvertrag sollte eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen werden. 2. … Read more »

1. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten ein.
2. Der Käufer hat also kein besonderes Kündigungsrecht. Lediglich zulässige Kündigungsgründe wie z. B. eine Eigenbedarfskündigung sind zulässig. Ein Ausnahme gilt bei Zwangsversteigerungen.
3. Der Käufer sollte sich generell den geschlossenen Mietvertrag vorlegen lassen.
4. Es könnte z .B. sein, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
5. Es sollte auch geprüft werden, ob eine Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen ist, oder welche anderen Vereinbarungen zur Mieterhöhung getroffen worden sind.
6. Ein Augenmerk sollte auch auf die Umlagevereinbarungen gelegt werden. Viele Altverträge enthalten eingeschränkte oder unwirksame Umlagevereinbarungen. So kann es sein, dass der Vermieter zumindest teilweise auf den Betriebskosten sitzen bleibt. Das gleiche gilt für Klauseln zu Schönheitsreparaturen.
7. Mietkaution: Käufer sollten darauf achten, dass Ihnen vereinbarte Mietsicherheiten vollständig übertragen werden.
8. Mietzahlungen: Prinzipiell stehen Mietpreiszahlungen dem Käufer erst nach Grundbucheintragung zu. Sollen diese dem Käufer bereits nach Kaufpreiszahlung zustehen, müsste man diese auf den Käufer abtreten lassen.
9. Eine analoge Regelung würde man für Mietmängel in den Kaufvertrag aufnehmen.
10. Der Käufer sollte sich auch Ansprüche auf Zahlung rückständiger Mieten abtreten lassen.
11. Es muss auch eine Regelung über die Nachzahlungsansprüche aus Betriebkostenabrechnung getroffen werden. Auch hier ist Stichtag das Datum des Eigentumsübergangs, also der Grundbucheintragung.
Warter-Immobilien
Hinnerk Warter
Eckbusch 8
23560 Lübeck
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Eine Möglichkeit das Erbe vorzeitig zu regeln ist die Schenkung einer Immobilie in mit der Eintragung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch. Insbesondere, wenn individuelle Freibeträge bei der Erbschaftssteuer drohen überschritten zu werden, kann die Schenkung in Kombination mit einem Nießbrauch ein interessante Idee sein.Hinnerk Warter,
Warter-Immobilien,
Eckbusch 8, 23560 Lübeck,
Tel: 0451-30503930,
Mobil: 015779592045,
Email: info@warter-immobilien.de