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Rechtsfragen beim Verkauf vermieteter Immobilien.

Rechtsfragen

1. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten ein.

2. Der Käufer hat also kein besonderes Kündigungsrecht. Lediglich zulässige Kündigungsgründe wie z. B. eine Eigenbedarfskündigung sind zulässig. Ein Ausnahme gilt bei Zwangsversteigerungen.

3. Der Käufer sollte sich generell den geschlossenen Mietvertrag vorlegen lassen.

4. Es könnte z .B. sein, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf im Mietvertrag ausgeschlossen ist.

5. Es sollte auch geprüft werden, ob eine Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen ist, oder welche anderen Vereinbarungen zur Mieterhöhung getroffen worden sind.

6. Ein Augenmerk sollte auch auf die Umlagevereinbarungen gelegt werden. Viele Altverträge enthalten eingeschränkte oder unwirksame Umlagevereinbarungen. So kann es sein, dass der Vermieter zumindest teilweise auf den Betriebskosten sitzen bleibt. Das gleiche gilt für Klauseln zu Schönheitsreparaturen.

7. Mietkaution: Käufer sollten darauf achten, dass Ihnen vereinbarte Mietsicherheiten vollständig übertragen werden.

8. Mietzahlungen: Prinzipiell stehen Mietpreiszahlungen dem Käufer erst nach Grundbucheintragung zu. Sollen diese dem Käufer bereits nach Kaufpreiszahlung zustehen, müsste man diese auf den Käufer abtreten lassen.

9. Eine analoge Regelung würde man für Mietmängel in den Kaufvertrag aufnehmen.

10. Der Käufer sollte sich auch Ansprüche auf Zahlung rückständiger Mieten abtreten lassen.

11. Es muss auch eine Regelung über die Nachzahlungsansprüche aus Betriebkostenabrechnung getroffen werden. Auch hier ist Stichtag das Datum des Eigentumsübergangs, also der Grundbucheintragung.

Warter-Immobilien
Hinnerk Warter
Eckbusch 8
23560 Lübeck

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Schenkung und Nießbrauch

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Eine Möglichkeit das Erbe vorzeitig zu regeln ist die Schenkung einer Immobilie in mit der Eintragung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch. Insbesondere, wenn individuelle Freibeträge bei der Erbschaftssteuer drohen überschritten zu werden, kann die Schenkung in Kombination mit einem Nießbrauch ein interessante Idee sein.Hinnerk Warter,

Warter-Immobilien,

Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Tel: 0451-30503930,

Mobil: 015779592045,

Email: info@warter-immobilien.de

Einspruch gegen Grundsteuerwert

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Grundsteueralarm

Es werden nun bald einige Eigentümer die bereits sehr früh die Erklärung  zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben haben, Ihren Bescheid über den Grundsteuerwert vom Finanzamt erhalten.

Es kann nun empfehlenswert sein fristwahrend einen Einspruch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zum einen bestehen  gegen die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes noch Bedenken. Zum anderen kann es auch sein, dass einfach Fehleingaben bei dem umfangreichen Erklärungsvordruck passiert sind. Es gibt auch Zweifel an der Höhe der festgestellten Bodenrichtwerte. Haus und Grund in Schleswig-Holstein hat bereits Klage eingereicht. Sollte diese Erfolg haben, würden auch die Eigentümer profitieren die Einspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt haben

Unter dem Link finden Sie einen Textvorschlag für diesen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Als zweites wird ein Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt und darüber ein Bescheid erteilt.

Und als letztes setzt die Kommune einen Hebesatz fest und erteilt darüber einen Bescheid. Auch gegen diesen Bescheid kann man dann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Kommune einlegen. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn der Eindruck besteht, dass die Festlegung des Hebesatzes höher ausfällt als zu einer „angemessenen“ Finanzausstattung der Gemeinde notwendig ist.

Ergänzung: Ein Einspruch an das Finanzamt verursacht zunächst keine Kosten. Wenn Sie die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid verstreichen lassen, können Sie aber später die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nicht mehr geltend machen. Gleiches gilt für die Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Ein späterer Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde würde Gebühren verursachen.

Was sagen die Auguren?

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Im Moment sind sich die Weisen der Immobilienwirtschaft nicht einig: Wie wird sich der Markt in der nächsten Zeit entwickeln? Haben wir eine Schockstarre am Markt, ein kurzes Atemholen und dann geht der Verkauf normal weiter. Oder werden Nachfrage und Angebotspreise nachhaltig zurückgehen? Über diese Fragen wird viel diskutiert und es gibt hier große Unsicherheit in der Immobilienwirtschaft.  Auch bei… Read more »

Seniorendarlehen: Wie bekommen ältere Immobilieneigentümer einen Kredit?

Leibrentencheck

Für Senioren wird es zunehmend schwerer Immobilienkredite zu erhalten.  Die aktuelle Wohnimmobilienkreditlinie (WIKR) setzen den Kreditinstituten enge Grenzen. Ziel dieser Richtlinie ist den Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobilienkrediten zu stärken. Einige Auswirkungen der letzten Überarbeitung sind  aber erst seit April 2022 spürbar. So wurden die EIgenkapitalanforderungen für die Banken durch die BAFIN erhöht.  So dass Mittel knapper und Kredite tendenziell teurer werden. Für Senioren hat das erhebliche Konsequenzen. Denn Banken müssen prüfen, ob Sie die Kredite aus Ihrem Ruhestandseinkommen bedienen können und die Rückzahlung des Darlehens muss über die gesamte Laufzeit wahrscheinlich sein. Da ein Immobilienkredit oftmals über 30 Jahre läuft, müssen Banken auch bei 50-jährigen  den Zeitraum bis nach dem Renteneintritt betrachten. Sind Banken bei der Kreditvergabe nicht sorgfältig genug und beraten den Kunden nicht ausführlich über die Risiken eines Immobilienkredites können sie durchaus in Haftung genommen werden.

Da die strikte Umsetzung der WOKRI zu einem Einbruch bei der Kreditvergabe geführt hat, sind zum 1.6.2018 neue „Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen“ verabschiedet worden. Diese vereinfachen die Kreditvergabe wieder. Insbesondere vereinfachen  Sie eine Anschlußfinanzierung und Modernisierungskredite, wie sie oftmals für Senioren wichtig sind. So darf der Wert der Immobilie, wenn er die Kredithöhe übersteigt und die zu erwartende Wertsteigerung wieder berücksichtigt werden.

Das Bankgespräch sollte gut vorbereitet sein und es sind einige Punkte zu: Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto aufgeschlossener wird die Bank sein. Gibt es eventuell eine Kapitallebensversicherung die eingebunden werden kann? Wie hoch sind die zu erwartenden Rentenzahlungen? Gibt es weitere Einnahmequellen? Bereiten Sie eine Übersicht über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben vor. Auch die Einbindung von Mitteln der KfW und/oder der BAFA kann hilfreich sein.

In der aktuellen allgemeine wirtschaftliche Situation und die Preisentwicklung bei Immobilien kann durchaus dazu führen, dass es für Senioren wieder schwieriger wird Modernisierungsdarlehen zu erhalten.

So kann die Verrentung der Immobilie mittels einer Leibrente oder eines Verkaufs mit Rückanmietung für Senioren zukünftig zunehmend interessanter werden.

Je nach persönlicher Vorliebe und Ausgestaltung sind beide  Modellen sehr interessant und ermöglichen finanzielle Spielräume bei hoher Sicherheit. Gerne berate ich Sie dazu.