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Grundsteueralarm!

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Grundsteueralarm

Innerhalb der nächsten 30 Tage sollen Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung auf den 1.1.2022 abgeben.
Für Eigenheime ist das mit ein wenig Vorbereitung gar nicht so schwer. Eine gute Anleitung gibt es auch auf der Seite des Finanzministeriums in Schleswig-Holstein.
Legen Sie folgende Angaben bereit:
– Steuernummer der Immobilie
– Steuer-Id. des Erklärenden
– Name und Geburtsdatum
– Grundstücksgröße
– Wohnfläche und Baujahr
– Bodenrichtwert
– Grundbuchamt
– Flur und Flurstück, Gemarkung

-aber Achtung: Es kann je nach Bundesland Abweichungen geben.

Mit diesen Angaben geht das recht zügig die Vordrucke GW1 und GW2 zu bearbeiten.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.

Verkauf mit Rückmiete

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Immobilienverkauf mit Rückanmietung https://gniw.de/Eine spannende und auch wirtschaftlich interessante Idee kann es sein die eigene Immobilie zu verkaufen und gleichzeitig einen Mietvertrag abzuschließen. So kann man gleichzeitig  die Erträge aus dem Verkauf der  Immobilie und  nutzen und bereits zu Lebzeiten Verantwortung abgeben. Einige Punkte sind dabei zu beachten: 1.  In dem gleichzeitig abzuschließenden Mietvertrag sollte eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen werden. 2. … Read more »

Rechtsfragen beim Verkauf vermieteter Immobilien.

Rechtsfragen

1. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten ein.

2. Der Käufer hat also kein besonderes Kündigungsrecht. Lediglich zulässige Kündigungsgründe wie z. B. eine Eigenbedarfskündigung sind zulässig. Ein Ausnahme gilt bei Zwangsversteigerungen.

3. Der Käufer sollte sich generell den geschlossenen Mietvertrag vorlegen lassen.

4. Es könnte z .B. sein, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf im Mietvertrag ausgeschlossen ist.

5. Es sollte auch geprüft werden, ob eine Mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen ist, oder welche anderen Vereinbarungen zur Mieterhöhung getroffen worden sind.

6. Ein Augenmerk sollte auch auf die Umlagevereinbarungen gelegt werden. Viele Altverträge enthalten eingeschränkte oder unwirksame Umlagevereinbarungen. So kann es sein, dass der Vermieter zumindest teilweise auf den Betriebskosten sitzen bleibt. Das gleiche gilt für Klauseln zu Schönheitsreparaturen.

7. Mietkaution: Käufer sollten darauf achten, dass Ihnen vereinbarte Mietsicherheiten vollständig übertragen werden.

8. Mietzahlungen: Prinzipiell stehen Mietpreiszahlungen dem Käufer erst nach Grundbucheintragung zu. Sollen diese dem Käufer bereits nach Kaufpreiszahlung zustehen, müsste man diese auf den Käufer abtreten lassen.

9. Eine analoge Regelung würde man für Mietmängel in den Kaufvertrag aufnehmen.

10. Der Käufer sollte sich auch Ansprüche auf Zahlung rückständiger Mieten abtreten lassen.

11. Es muss auch eine Regelung über die Nachzahlungsansprüche aus Betriebkostenabrechnung getroffen werden. Auch hier ist Stichtag das Datum des Eigentumsübergangs, also der Grundbucheintragung.

Warter-Immobilien
Hinnerk Warter
Eckbusch 8
23560 Lübeck

#vermieteteImmobilien, #Rechtsfragen, #Mietvertrag, #KündigungMietvertrag, #AbrechnungBetriebkosten, #Mieterhöhung, #Renovierung

Schenkung und Nießbrauch

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Eine Möglichkeit das Erbe vorzeitig zu regeln ist die Schenkung einer Immobilie in mit der Eintragung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch. Insbesondere, wenn individuelle Freibeträge bei der Erbschaftssteuer drohen überschritten zu werden, kann die Schenkung in Kombination mit einem Nießbrauch ein interessante Idee sein.Hinnerk Warter,

Warter-Immobilien,

Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Tel: 0451-30503930,

Mobil: 015779592045,

Email: info@warter-immobilien.de

Einspruch gegen Grundsteuerwert

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Grundsteueralarm

Es werden nun bald einige Eigentümer die bereits sehr früh die Erklärung  zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben haben, Ihren Bescheid über den Grundsteuerwert vom Finanzamt erhalten.

Es kann nun empfehlenswert sein fristwahrend einen Einspruch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zum einen bestehen  gegen die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes noch Bedenken. Zum anderen kann es auch sein, dass einfach Fehleingaben bei dem umfangreichen Erklärungsvordruck passiert sind. Es gibt auch Zweifel an der Höhe der festgestellten Bodenrichtwerte. Haus und Grund in Schleswig-Holstein hat bereits Klage eingereicht. Sollte diese Erfolg haben, würden auch die Eigentümer profitieren die Einspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt haben

Unter dem Link finden Sie einen Textvorschlag für diesen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Als zweites wird ein Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt und darüber ein Bescheid erteilt.

Und als letztes setzt die Kommune einen Hebesatz fest und erteilt darüber einen Bescheid. Auch gegen diesen Bescheid kann man dann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Kommune einlegen. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn der Eindruck besteht, dass die Festlegung des Hebesatzes höher ausfällt als zu einer „angemessenen“ Finanzausstattung der Gemeinde notwendig ist.

Ergänzung: Ein Einspruch an das Finanzamt verursacht zunächst keine Kosten. Wenn Sie die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid verstreichen lassen, können Sie aber später die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nicht mehr geltend machen. Gleiches gilt für die Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Ein späterer Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde würde Gebühren verursachen.