Immobilienverkauf im Bieterverfahren

Gerne führen wir für Sie auch ein Bieterverfahren duch. Beim Bieterverfahren wird Ihre Immobilie entsprechend beworben. Das heisst, im Exposee und im Internet wird bereits auf dieses Verfahren hingewiesen. Alle Interessenten können innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Immobilie besichtigen. Sollten die Interessenten für das Haus mitbieten wollen,  können die Interessenten innerhalb einer Gebotsfrist ein Gebot abgeben. Das Höchstgebot wird dann allen Bietern bekannt gegeben. Je nach Wunsch des Auftraggebers kann  dann  ein weiteres Angebot abgegeben werden.  Dabei ist der Eigentümer nicht verpflichtet an den Höchstbietenden zu verkaufen, etwa  wenn die Finanzierung zweifelhaft erscheint oder andere Gründe dagegen sprechen. Rechtsgültig kommt ein Hausverkauf erst in dem Beurkungstermin für einen Kaufvertrag beim Notar zustande.