Wer erhält die Erlöse aus der CO2-Abgabe?

Wer erhält die Erlöse aus der CO2-Abgabe ab 2027?

Die CO2-Abgabe ist ein zentrales Instrument der Klimapolitik, das sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene umgesetzt wird. Ab 2027 wird das System durch den EU-Emissionshandel (ETS II) erweitert, was erhebliche Auswirkungen auf die Verwendung der Erlöse, Förderungen und sozialen Ausgleichsmaßnahmen hat. Hier ein Überblick:

### Wer erhält die Erlöse aus der CO2-Abgabe?
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe fließen in verschiedene Bereiche:
1. Klima- und Transformationsfonds (KTF):
– Der Großteil der Erlöse wird in den KTF geleitet, der Klimaschutzprojekte wie den Ausbau erneuerbarer Energien, Gebäudesanierungen und die Förderung von Elektromobilität finanziert .
– Ab 2027 werden die Einnahmen aus dem EU-ETS II ebenfalls in diesen Fonds fließen, um Klimaschutzmaßnahmen in der EU zu unterstützen .

2. Sozialer Ausgleich:
– Ein Teil der Einnahmen wird für soziale Ausgleichsmaßnahmen wie das Klimageld verwendet, das ab 2027 an Bürger:innen ausgezahlt werden soll. Dies soll die Belastungen durch steigende Energiepreise abfedern .

3. EU-Klimasozialfonds:
– Ein EU-weiter Fonds in Höhe von 87 Milliarden Euro wird eingerichtet, um Haushalte und kleine Unternehmen in ärmeren EU-Ländern zu unterstützen .

### Förderungen für Bürger und Unternehmen
1. Für Bürger:innen:
– Klimageld: Ab 2027 sollen Bürger:innen eine pauschale Rückzahlung der CO2-Abgabe erhalten, voraussichtlich etwa 250 Euro pro Person jährlich .
– Förderung von Wärmepumpen und Gebäudesanierungen: Zuschüsse für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und energetische Sanierungen .

2. Für Unternehmen:
– Technologieförderung: Unterstützung für energieeffiziente Technologien und Produktionsprozesse .
– Emissionshandel: Unternehmen können CO2-Zertifikate erwerben, um ihren Ausstoß zu kompensieren. Die Zertifikate werden jedoch knapper und teurer, was Anreize für Innovationen schafft .

### Soziale Ausgleichsmaßnahmen
1. Klimageld: Eine pauschale Auszahlung an alle Bürger:innen, um die Belastungen durch steigende Energiepreise auszugleichen .
2. Klimasozialfonds: EU-weite Unterstützung für Haushalte und kleine Unternehmen, insbesondere in ärmeren Regionen .
3. Pendlerpauschale: Erhöhung auf 38 Cent pro Kilometer, um Berufspendler:innen zu entlasten .

### Förderprogramme
1. Gebäudesanierung: Förderung von energetischen Sanierungen öffentlicher und privater Gebäude .
2. Elektromobilität: Ausbau der Ladeinfrastruktur und Kaufprämien für E-Autos .
3. Energieeffizienz: Zuschüsse für Unternehmen, die ihre Produktionsprozesse energieeffizient gestalten .

### Verwaltungsstrukturen und Personalbedarf
1. Verwaltungsstrukturen:
– Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird zentral verwaltet, wobei die Einnahmen aus dem nationalen und EU-Emissionshandel gebündelt werden .
– Für die Auszahlung des Klimagelds wird ein neuer Auszahlungsmechanismus entwickelt, der voraussichtlich ab 2025 einsatzbereit ist .

2. Personalbedarf:
– Der genaue Personalbedarf ist noch nicht festgelegt, jedoch wird ein erheblicher Aufwand für die Verwaltung des EU-ETS II und die Auszahlung des Klimagelds erwartet.

### Kritik und offene Fragen
1. Kritik:
– Die Auszahlung des Klimagelds verzögert sich und soll erst ab 2027 erfolgen, was als „gebrochenes Versprechen“ kritisiert wird .
– Experten warnen vor einem Preisschock ab 2027, da der CO2-Preis auf über 200 Euro pro Tonne steigen könnte .
– Die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen könnte sinken, wenn die Belastungen für Bürger:innen zu hoch werden .

2. Offene Fragen:
– Wie wird sichergestellt, dass das Klimageld sozial gerecht verteilt wird?
– Wie werden ärmere EU-Länder unterstützt, um die Belastungen des EU-ETS II zu bewältigen?
– Welche Maßnahmen werden ergriffen, um einen Preisschock an der Tankstelle und bei den Heizkosten zu verhindern?


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