Ein Vierteljahrhundert Leidenschaft für Häuser, Energie und Menschen: 25 Jahre Selbstständigkeit!

Es fühlt sich an wie gestern, und doch ist bereits ein Vierteljahrhundert vergangen. Als ich vor 25 Jahren den Schritt in die Selbstständigkeit wagte, war die Aufregung groß, die Vision klar und der Antrieb, etwas Eigenes zu schaffen, unbändig. Heute blicke ich mit einem tiefen Gefühl der Dankbarkeit auf diese bewegte und erfüllte Zeit zurück.

Die Anfänge: Fundamente im Baugewerbe

Alles begann im Vertrieb von Bauimmobilien für ein Bauunternehmen. Hier lernte ich nicht nur die Baubranche von Grund auf kennen, sondern auch, was es bedeutet, Menschen bei der Verwirklichung ihres Traums vom eigenen Haus zu begleiten. Die Begeisterung für solide Handwerkskunst, qualitative Materialien und die Freude in den Augen der zukünftigen Eigentümer wurden zur treibenden Kraft meiner Arbeit. Diese Erfahrung legte den Grundstein für alles, was folgen sollte.

Eine neue Säule: Die Zukunft der Energie mit Wärmepumpen

Schon früh erkannte ich, dass ein Zuhause mehr ist als nur vier Wände. Ein modernes Zuhause lebt auch von seiner Effizienz und Unabhängigkeit. So begann ich parallel, mich einer zukunftsweisenden Technologie zu widmen: den Luftwärmepumpen. Es war mir ein Herzensanliegen, meinen Kunden nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch eine nachhaltige und kostengünstige Heizlösung anbieten zu können. Diese Ergänzung meines Portfolios fühlte sich einfach richtig an und vervollständigte mein Verständnis für ein rundes Immobilienpaket.

Die Vollendung des Kreises: Der selbständige Immobilienmakler

Im Jahr 2013 war die Zeit reif für den nächsten logischen Schritt: die Tätigkeit als selbständiger Immobilienmakler. Hier konnte ich all meine gesammelten Erfahrungen aus dem Baugewerbe, meinem Wissen um energieeffiziente Haustechnik und meine Leidenschaft für den persönlichen Kontakt bündeln. Ob beim Verkauf eines Bestandshauses oder der Vermittlung eines Bauplatzes – ich konnte meine Kunden nun ganzheitlich und mit dem Blick fürs Detail beraten.

Durch alle Stationen meiner Reise zog sich ein roter Faden: die Arbeit als Einzelkämpfer. Diese Entscheidung erlaubte es mir, stets die volle Kontrolle über die Qualität meiner Arbeit zu behalten, jeden Kunden persönlich zu betreuen und langfristige, vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen. Jedes Projekt war und ist mein persönliches Anliegen.

Eine besondere Ehre: Die Auszeichnung der IHK zu Lübeck

Eine besonders schöne und wertschätzende Anerkennung für diese 25 Jahre voller Engagement, Lernen und Leidenschaft wird die Ehrung durch die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck im September 2025 sein. Diese Auszeichnung ist nicht nur ein persönlicher Meilenstein, sondern auch eine wunderbare Bestätigung dafür, dass Beständigkeit, Fachkompetenz und ein ehrlicher Umgang mit Menschen auch heute noch zählen.

Ein herzliches Dankeschön

An dieser Stelle möchte ich mich von ganzem Herzen bei all den Menschen bedanken, die diesen Weg möglich gemacht haben: Bei meinen Kunden für ihr über all die Jahre entgegengebrachtes Vertrauen, bei meinen Partnern und Wegbegleitern für die stets gute Zusammenarbeit und nicht zuletzt bei meiner Familie, die mich in all den Jahren unterstützt und motiviert hat.

Die letzten 25 Jahre waren eine unglaubliche Reise. Ich freue mich darauf, auch in Zukunft mit der gleichen Leidenschaft und Hingabe für Sie da zu sein.

Ihr
Hinnerk Warter

Jubiläumsurkunde Warter

Gepflegtes Mehrfamilienhaus in Lübeck-Marli/Brandenbaum

Neu im Portfolio:

Das angebotene Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1955 präsentiert sich in einem top gepflegten Zustand. Durch kontinuierliche Modernisierungen wurde ein Sanierungsstau vermieden. Die Immobilie verfügt über 6 Mieteinheiten mit einer vermieteten Gesamtfläche von ca. 403 m² und bietet mit einem großzügigen Grundstück von 1.910 m² sowie einem ausbaufähigen Spitzboden interessantes Entwicklungspotenzial. Dieses Objekt vereint die Zuverlässigkeit einer stabilen Mietrendite mit dem warmen Charakter eines etablierten Zuhauses. 

Angebotspreis: 875.000 €

JNME: 40.428 €

 

Angaben Energieausweis: Bj. 1955, 22.09.2035, 100,8 kWhm²/a, Gas, D

 

Weitere Infos auf unserer Homepage: www.warter-immobilien.de

#Mehrfamilienhaus #Lübeck #Marli #Brandenbaum #Kapitalanlage #Investition #Mietertrag #MFH #Immobilie #WohnenInLübeck #Sanierungsfrei #Bausubstanz #Grundstück #Garagen #Wakenitz #Waldnah #Vermietet

Brandenbaumer Landstraße

Brandenbaumer Landstraße

Ein zu hoher Angebotspreis verlängert die Vermarktungsdauer!

Eine spannende Grafik zeigte der neue Vorstand des Immobilienmaklerportals  Immobilie1 auf dem Norddeutschen Immobilientag in Hamburg. In diesem Portal pflegen die angeschlossenen Immobilienmakler des IVD die real erzielten Abschlußpreise ein. Diese werden in Relation gesetzt zu den Angebotspreisen und deren Veränderung über die Zeit. Es sind inzwischen 20.000 Abschlußpreise in dieser Datenbank eingepflegt. Insofern hat diese Grafik wohl schon einige Aussagekraft.

Vermarktungspreis Statistik 2025
Vermarktungspreis Statistik 2025

Erbschaftssteuer: Entwicklung, Diskussionen und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Erbschaftssteuer ist ein emotional und politisch aufgeladenes Thema in Deutschland. Während das Steueraufkommen kürzlich Rekordwerte erreicht hat, wird gleichzeitig über massive Reformbedarfe und Gerechtigkeitslücken diskutiert. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuelle Entwicklung, die politischen Kontroversen und legale Gestaltungsmöglichkeiten.

 Aktuelle Entwicklung des Steueraufkommens

Im Jahr 2024 erreichte das Aufkommen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer einen historischen Höchststand von 13,3 Milliarden Euro – ein Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei entfielen 8,5 Milliarden Euro auf Erbschaften und 4,8 Milliarden Euro auf Schenkungen .

Interessant ist jedoch, dass das steuerlich berücksichtigte Volumen der Vermögensübertragungen mit 113,2 Milliarden Euro sogar um 6,8 Prozent sank. Dies liegt vor allem an rückläufigen Übertragungen von Betriebsvermögen. Experten wie Sebastian Dullien vom IMK gehen davon aus, dass die tatsächlichen Vermögensübertragungen mit etwa 400 Milliarden Euro pro Jahr weit höher liegen .

Tabelle: Entwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

| Jahr | Erbschaftsteuer | Schenkungsteuer | Gesamtaufkommen |
|——|—————–|—————–|—————–|
| 2023 | 7,76 Mrd. € | 4,07 Mrd. € | 11,83 Mrd. € |
| 2024 | 8,50 Mrd. € | 4,80 Mrd. € | 13,30 Mrd. € |

 Wie kam es zu diesen Veränderungen?

Die Diskrepanz zwischen dem gestiegenen Steueraufkommen und dem gesunkenen Volumen der Vermögensübertragungen lässt sich durch mehrere Faktoren erklären:

1. Wertsteigerungen vorhandener Vermögenswerte: Durch Inflation und Immobilienpreissteigerungen können höhere Steuern anfallen, auch wenn die übertragene Menge an Vermögenswerten gleich bleibt.

2. Geänderte Gesetzgebung: Das Erbschaftsteuergesetz wurde mehrfach novelliert. So wurde zum 06.12.2024 der pauschale Abzug für Bestattungskosten und andere Kosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro erhöht . Kleinere Anpassungen gab es auch bereits zum 01.01.2024 .

3. Gestiegene Scheu vor Betriebsübergaben: Die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung könnte dazu führen, dass weniger Betriebsvermögen übertragen wird.

 Politische und gesellschaftliche Diskussion

Die Debatte um die Erbschaftsteuer ist stark polarisiert. Auf der einen Seite argumentieren Wirtschaftsverbände wie die Stiftung Familienunternehmen, die Erbschaftsteuer gehe „an die Substanz“ von Familienunternehmen und gefährde Arbeitsplätze . Auf der anderen Seite verweisen Gewerkschaften und progressive Think-Tanks auf die Gerechtigkeitslücke.

Kern der Kritik ist das sogenannte „Betroffenheitsparadoxon“: Viele Bürger befürchten, von einer Erbschaftsteuer-Reform betroffen zu sein, obwohl die großzügigen Freibeträge (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder) sie eigentlich schützen . Tatsächlich konzentrieren sich die Steuervorteile auf sehr hohe Vermögen. Studien zeigen, dass auf Schenkungen von Vermögen über 20 Millionen Euro in den letzten 10 Jahren im Schnitt weniger als 1 Prozent Steuern anfielen .

Die Friedrich-Ebert-Stiftung schätzt, dass dem Staat jährlich 5 bis 10 Milliarden Euro durch Steuerschlupflöcher entgehen . Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2014 die umfassenden Steuerbefreiungen für Unternehmenserben als verfassungswidrig kritisiert, doch die anschließende Reform brachte nur kosmetische Korrekturen .

Aktuell diskutierte Vorschläge für eine Reform:

– Einführung eines lebenslangen Freibetrags von mindestens einer Million Euro pro Person.
– Abschaffung oder Reform der Verschonungsbedarfsprüfung für sehr große Vermögen über 26 Millionen Euro .
– Progressivere Steuersätze, die mit der Höhe des Erbes ansteigen.
– Vereinfachung durch Zusammenlegung von Erbschaft- und Schenkungsteuer zu einer einzigen Transfersteuer.

Gestaltungsmöglichkeiten für Erblasser

Angesichts der komplexen Gesetzeslage und möglicher Reformen ist eine vorausschauende Planung essentiell. Diese legalen Möglichkeiten stehen Erblassern zur Verfügung:

 1. Testamentarische Gestaltung

– Berliner Testament: Ehegatten setzen sich gegenseitig als Erben ein und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. So können die hohen Freibeträge zwischen Ehepartnern genutzt werden.
– Vorweggenommene Erbfolge: Durch Schenkungen zu Lebzeiten können die alle 10 Jahre nutzbaren Freibeträge mehrfach ausgeschöpft werden.

 2. Gründung von Familienstiftungen

Die Übertragung von Vermögen auf eine rechtsfähige Familienstiftung kann ein effektives Instrument des Vermögensschutzes und der Nachfolgeplanung sein. Allerdings unterliegt das Stiftungsvermögen alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer .

– Vorteile: Langfristige Sicherung des Familienvermögens, Schutz vor Zerschlagung durch Erbteilungen.

– Nachteile: Bei der Gründung gilt nur ein Freibetrag von 100.000 Euro (nicht 400.000 Euro wie für Kinder), wenn die Stiftungssatzung auch spätere Generationen (Urenkel) begünstigt.
– Die Steuerlast kann über 30 Jahre gestreckt werden, allerdings mit einem Zinssatz von 5,5 %.

3. Nießbrauchregelungen

Um die Steuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims zu behalten, muss der überlebende Ehegatte sowohl das Eigentum als auch die Selbstnutzung für 10 Jahre beibehalten. Die Übertragung des Eigentums unter Vorbehalt eines Nießbrauchs führt zum Wegfall der Steuerbefreiung.

 Fazit

Die Erbschaftsteuer in Deutschland befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen fiskalischen Interessen, Gerechtigkeitspostulaten und der Angst um den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Während das Steueraufkommen nominal steigt, deuten die großen Volumina steuerfreier Übertragungen und die Konzentration der Begünstigungen auf sehr hohe Vermögen auf erhebliche Schieflagen hin.

Eine Reform erscheint notwendig, um das System gerechter, transparenter und widerspruchsfreier zu gestalten. Bis dahin bleibt für Erblasser die Notwendigkeit, sich frühzeitig und professionell beraten zu lassen, um die legalen Gestaltungsspielräume intelligent zu nutzen.

Dieser Beitrag soll für die Problematik sensibilisieren. Es handelt sich um keine Rechts- und keine Steuerberatung. Insofern wird keine Haftung übernommen. Konsultieren Sie für eine individuelle Beratung bitte Ihren persönlichen Berater. 


 #Erbschaftsteuer, #Steuerrecht, #Vermögensnachfolge, #Steuergerechtigkeit, #Familienunternehmen, #Testament, #Familienstiftung ,#Steuerreform, #Erbe, #Schenkung

kürzlich