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Immobilienverrentung

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Leibrente

Oft reicht die Rente heutzutage nicht mehr aus, es sind keine Erben da oder man möchte sich im Alter noch etwas gönnen.

Durch eine Immobilienverrentung können Sie zusätzliche Einkünfte erzielen. Durch eine regelmäßige Leibrente bei einem eingetragenen Wohnrecht oder durch einen einmaligen Geldbetrag. Auch eine Kombination von Beidem ist möglich. Dabei achten wir auf eine höchstmögliche Sicherheit der Verträge.

Wenn Sie aus dem südlichen Schleswig-Holstein kommen lassen Sie sich gerne von uns beraten. Forden Sie unverbindlich ein Angebot von uns an.

Immobilien steuerfrei schenken ist gar nicht so einfach

Schenkung und Nießbrauch

Eine Möglichkeit Immobilien weitgehend steuerfrei weiterzureichen ist die Schenkung. Pro Kind und Elternteil können 400.000 € steuerfrei verschenkt werden. Und das alle zehn Jahre aufs Neue. Der Schenkungsvertrag muß von einem Notar beurkundet werden. Gleichzeitig würde man auch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vereinbaren.

Eheleute und eingetragene Lebenspartner genießen eine besondere Privelegierung. Auf diese kann eine Immobilie alle zehn Jahre übertragen werden, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird bzw. dies auf den 500.000 € Freibetrag angerechnet wird. Die Immobilie muß dann allerdings für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt werden.

Um das Immobilienerbe frühzeitig zu regeln ist auch die Familienstiftung eine interessante Möglichkeit.