Über bekannte Mängel an einer Immobilie muß der Kaufinteressent unbedingt informiert werden. Sonst droht die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hier ein Bericht der Zeitschrift Test.
Über bekannte Mängel an einer Immobilie muß der Kaufinteressent unbedingt informiert werden. Sonst droht die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hier ein Bericht der Zeitschrift Test.