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Testament nach Immobilienerwerb.

Testament

Nach der Hochzeit und insbesondere bei Immobilienerwerb sollten Ehegatten ein Testament verfassen. Ein Todesfall ist für die Familienangehörigen immer eine emotionale Aunahmesituation. Aber aus juristischen und praktischen Gründen empfiehlt sich für Immobilienbesitzer die Regelung des Nachlasses per Testament.  Ohne Testament kommt es häufig zur Bildung von Erbengemeinschaften. So kann es z.B. dazu kommen, das die Mutter mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bildet. Typischerweise kann in Erbengemeinschaft keiner der Miterben alleine über den Nachlass bestimmen.

Es liegt hier also ein erhebliches Konfliktpotential vor und es kann zu längeren Zeiten kommen in denen keine Entscheidungen betreffs der Immobilie getroffen werden können.

Es empfiehlt sich also eine umfassende individuelle juristische Beratung und gegebenenfalls die Beurkundung durch einen Notar.

Hinnerk Warter
Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Immobilien: Die Familienstiftung

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Die Familienstiftung

Zur Sicherung der Substanz und dem Zusammenhalt kann die Errichtung einer Familienstiftung eine interessante Idee sein.

Eine Familienstiftung ist eine mit Vermögen ausgestatte Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Sie verfolgt einen privaten, wirtschaftlichen Zweck und dient der Sicherung und dem Erhalt von Familienvermögen. Da der Aufwand zur Gründung erheblich ist, bedarf es einer ausführlichen rechtlichen Beratung. Da Familienstiftungen nicht gemeinnützig handeln, sind Sie auch nicht steuerbefreit.

Im Rahmen der Stiftungsgründung fällt mit der einhergehenden Übertragung von Vermögenswerten eine Schenkungssteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad zwischen Stifter und begünstigten Familienmitgliedern.

Ertragssteuerlich werden Familienstiftungen mit einem Körperschaftssteuersatz von 15 % belastet (§1 KStG). Dabei kann ein Freibetrag von 5.000 € in Anspruch genommen werden (§24 KStG). Zusatzlich wird das Vermögen einer Familienstiftung alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer belastet. Dabei wird von einem fiktiven Erbfall an zwei leiblichen Kindern ausgegangen. Es kann also ein Freibetrag von 800.000 € in Anspruch genommen werden. Der Steuersatz liegt zwischen 7 und 30 Prozent.

Wichtige Vorteile einer Familienstiftung:

Effektiver Vermögensschutz
Erbrechtliche Planbarkeit
Individuelle Erbregelung
Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Nachteile:

Keine Ausschüttung des Vermögens
Erbersatzsteuer
Keine Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte möglich.

Die Familienstiftung ist erst bei größeren Vermögen ab ca. 1 Mio. Euro wirklich sinnvoll.

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,