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Welche Änderungen bringt das Gebäudeenergiegesetz 2023?

Gebäudeenergiegesetz

Das seit 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird fortlaufend weiterentwickelt. In der nächsten Stufe  sind ab dem 1.1.2023 vor Allem im Neubaubereich Änderungen vorgesehen. Es gilt dann der EH 55-Standard. Das heißt der zulässige Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten darf nur noch 55 % des Energiebedarfes eines Referenzgebäudes betragen. Die Fördermaßnahmen werden an diese Anhebung des Anforderungsniveaus angepasst. Es gibt also durch die KfW und die BAfA nur noch Förderung, wenn diese erhöhten Anforderungen erfüllt werden.

Mittlerweile hat das Klimaschutzministerium den Entwurf für das GEG2023 vorgelegt und dieser wurde im Bundeskabinett gebilligt. Der weitere Fahrplan sieht nun die Behandlung im Parlament vor. Da dieses Gesetz durch den Bundesrat Zustimmungspflichtig ist wird es dann anschließend in die Länderkammer eingebracht.

Update 26.04.2023:
Der derzeitige Entwurf sorgt für große Diskussionen und Unsicherheiten bei den Immobilieneigentümern, bei Bauwilligen und auch bei den Kaufinteressenten. Denn: Es sind wesentliche Eingriffe in die Eigentumsrechte vorgesehen.