Bundestag und Bundesrat haben die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Diese Reform tritt zum 1.7.2022 in Kraft.
Lübeck hat im Jahr 2018 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Damit müsste im Jahr 2022 (nach vier, spätestens aber nach fünf Jahren) ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Lübeck erstellt werden. Ein Mietspiegel also, dessen Daten nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt wurden.
Für Mieter und Vermieter wird es künftig Pflicht, für die Erstellung des örtlichen Mietspiegels Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Mit Hilfe von Mietspiegeln soll die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Diese wird sowohl bei Mieterhöhungen als auch bei Abschluß neuer Mietverträge im Geltungsbereich von Mietpreisbremsen benötigt. Sie sollen eine Orientierungshilfe für Vermieter und auch für Mieter sein. Vermieter können moderate Mieterhöhungen bis maximal zur Mietspiegelmiete einfacher durchsetzen. Mieter auf der anderen Seite zu deutliche Mieterhöhungen einfacher ablehnen. Meistens hat ein solcher Mietspiegel eine befriedende Wirkung, da er von beiden Seiten grundsätzlich akzeptiert wird.
Bereits zum 1.1.2020 wurde der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für den Mietspiegel von vier auf sechs Jahren verlängert. Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums soll der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten gedämpft werden. Dies hat aber auch zur Folge, das der Lübecker Mietspiegel aus dem Jahr 2018 aktuell nicht mehr gültig ist. Um so drängender die Notwendigkeit einen neuen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
Daher wurde der Lübecker Mietspiegel im Jahr 2021 neu ermittelt.
Hinnerk Warter, Warter-Immobilien,
Eckbusch 8, 23560 Lübeck,