Schenkung und Nießbrauch

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Schenkung und Nießbrauch

Eine Möglichkeit das Erbe vorzeitig zu regeln ist die Schenkung einer Immobilie in Kombination mit der Eintragung eines Nießbrauchrechts im Grundbuch. Wichtig: Es können auch Bruchteile einer Immobilie geschenkt werden.  Vorteil ist, das man sich die eigene und auch die wirtschaftliche Nutzung vorbehält. Inbesondere, wenn individuelle Freibeträge bei der Erbschaftsteuer drohen überschritten zu werden, kann die Schenkung in Kombination mit einem Nießbrauch eine Interessante Idee sein. Die Nießbraucher übernehmen kleinere und laufende Kosten. Außergewöhnliche Kosten hat der Eigentümer zu tragen. Die genaue Aufteilung der Pflichten kann man aber auch vertraglich anpassen.

Eine ausführliche Information dazu hat die Notarkammer Schleswig-Holstein bereitgestellt.

Hinnerk Warter,

Warter-Immobilien,

Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Tel: 0451-30503930,

Mobil: 015779592045,

Email: info@warter-immobilien.de

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