Wer muß eine Erbschaftssteuererklärung abgeben?

Wer muss eine Erbschaftssteuererklärung abgeben?

Die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung wird erforderlich, wenn durch den Erbfall Vermögenswerte auf eine Person oder Institution übergehen. Das Finanzamt fordert in der Regel die Erklärung an, sobald es Kenntnis vom Erbfall erhält. Auch wenn keine Aufforderung vorliegt, sind Erben verpflichtet, den Erwerb selbstständig anzuzeigen, wenn sie die gesetzlichen Freibeträge überschreiten.

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig sind alle Erben, Vermächtnisnehmer oder Personen, die aus einem Erbfall profitieren, sofern sie durch diesen Erwerb steuerpflichtig werden. Die Anzeige muss schriftlich und unverzüglich erfolgen, in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls.

Fristen für die Erbschaftssteuererklärung

Das Finanzamt legt eine Frist fest, bis zu der die Steuererklärung einzureichen ist. Dies ist üblicherweise ein Monat ab Aufforderung, kann aber auf Antrag verlängert werden.

Freibeträge nach Steuerklasse

Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach der Steuerklasse, die vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erwerber abhängt:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder (und Enkel, falls Eltern verstorben): 400.000 €
  • Enkel (wenn Eltern noch leben): 200.000 €
  • Andere Personen der Steuerklasse I (z. B. Eltern): 100.000 €
  • Steuerklasse II und III (z. B. Geschwister, Freunde): 20.000 €

Kleinbetragsgrenze

Eine Erbschaftssteuer wird nicht erhoben, wenn der Steuerbetrag weniger als 75 € beträgt.

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