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Testament nach Immobilienerwerb.

Testament

Nach der Hochzeit und insbesondere bei Immobilienerwerb sollten Ehegatten ein Testament verfassen. Ein Todesfall ist für die Familienangehörigen immer eine emotionale Aunahmesituation. Aber aus juristischen und praktischen Gründen empfiehlt sich für Immobilienbesitzer die Regelung des Nachlasses per Testament.  Ohne Testament kommt es häufig zur Bildung von Erbengemeinschaften. So kann es z.B. dazu kommen, das die Mutter mit den Kindern eine Erbengemeinschaft bildet. Typischerweise kann in Erbengemeinschaft keiner der Miterben alleine über den Nachlass bestimmen.

Es liegt hier also ein erhebliches Konfliktpotential vor und es kann zu längeren Zeiten kommen in denen keine Entscheidungen betreffs der Immobilie getroffen werden können.

Es empfiehlt sich also eine umfassende individuelle juristische Beratung und gegebenenfalls die Beurkundung durch einen Notar.

Hinnerk Warter
Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Hauskauf: Sind Risse in den Wänden ein Sachmangel?

Bei einem 45 Jahre alten Haus sind Risse im Innenputz kein Sachmangel. Hier ein Urteil des Landgerichts Coburg.

Das Landgericht kommt zu  dem Schluß, dass die technische Lebensdauer eines Innenputzes nach 45 Jahren erreicht sei und bei einem einfachen Zustand stellt dies auch keine Abweichung von einem erwartbaren Zustand dar.

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8,