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Neuregelungen zur Anfechtung von Grundsteuerwerten.

Grundsteueralarm

Die obersten Finanzbehörden der Länder, die das Bundesmodell der Grundsteuerreform anwenden, haben sich auf einheitliche Maßnahmen im Umgang mit den Beschlüssen des Bundesfinanzhofs zur Anpassung der Grundsteuerwerte geeinigt. Mit den gemeinsamen Erlassen vom 24. Juni 2024 wurde Eigentümern die Möglichkeit eingeräumt, gegen unangemessen hohe Grundsteuerwerte vorzugehen. Dies kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich sein.