In der Regel muss ein Immobilienerbe keine oder nur wenig Erbschaftssteuer zahlen. Man muss allerdings aufpassen: In bestimmten Fällen wird Erbschaftssteuer auch rückwirkend fällig. Hier berichtet die Online-Zeitung AssCompact von einem Fall.
Ehepartner sind von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie nach dem Tod des Partners weiterhin in der gemeinsam bewohnten Immobilie leben. Diese entfällt allerdings, wenn der Erwerber das Eigentum innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Das gilt auch dann, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt. Die Bezugnahme auf den „Erwerb“ der Immobilie bringt zum Ausdruck, das der hierdurch geschaffene Rechtszustand fortbestehen soll. Wird dieser aufgegeben z. B. durch Schenkung, dann wird regelmäßig eine Nachversteuerung erfolgen. .
Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,