Category Archives: Uncategorized

Leibrente für Immobilien

      Keine Kommentare zu Leibrente für Immobilien
Warter socialbild-Ratgeber-leibrente_Version-1_2021-09-09

Für Immobilieneigentümer  ohne direkte Erben kann es interessant sein den Wert Ihrer Immobilie schon zu Lebzeiten zu verbrauchen.  Auch aus wirschaftlichen Gründen denken einige Eigentümer über eine Verrentung Ihrer Immobilie nach.

Dabei gibt es einige Nebenbedingungen zu beachten.

Die beiden wichtigsten sind: Zum einen soll das gewählte Modell die größtmögliche Sicherheit für Verkäufer (und Käufer) bieten. Zum anderen möchte man auch in diesem Fall einen möglichst hohen Erlös erzielen.

Auf dem Markt gibt es ein ganze Anzahl verschiedener Anbieter und verschiedener Modelle. Von der  Leibrente über den Teilverkauf bis hin zum Verkauf mit anschließender Rückmietung. Unser kostenloser Ratgeber „Leibrente des Eigenheims“ soll Ihnen helfen hier einen kleinen Überblick zu gewinnen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere  Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Hinnerk Warter,

Warter-Immobilien

Eckbusch 8, 23560 Lübeck

#Leibrente, #Teilverkauf, #Verkauf mit Rückanmietung, #Zusatzrente im Alter

Sanierung ist Pflicht!

      Keine Kommentare zu Sanierung ist Pflicht!
Sanierungspflicht

Im November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Damit wurden die Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden erhöht und die Zielsetzungen des Klimaschutzprogramms 2030 aufgenommen.

Wechseln die Eigentümer eines Gebäudes muß innerhalb von zwei Jahren saniert werden. Dabei ist es egal, ob es  sich um Schenkung, Erbe oder Kauf handelt. Nur eine Ausnahme gibt es: Wenn ein Erbe die Immobilie schon vor dem 1.2.2002 in der Immobilie gewohnt hat, entfällt die Sanierungspflicht. Daneben gibt es „bedingte Anforderungen“, die nur erfüllt werden müssen, wenn ohnehin modernisiert wird.

Für alle anderen Erben gilt der Tipp: Rechtzeitig verkaufen oder energetisch sanieren, um den Kaufpreis zu verbessern.

Bestimmte Öl- oder Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind müssen ausgetauscht werden.
Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
 Oberste Geschoßdecken müssen gedämmt werden.
Aber: Es gibt nicht nur Pflichten. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden wird durch die aktuelle Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. 

Abgewickelt wird diese Förderung über die KfW-Förderbank. Pro Wohneinheit sind aktuell Ausgaben von bis zu 75.000 € als Zuschuss förderfähig. Dabei variiert der Fördersatz. Dieser ist aber derzeit durchaus sehr attraktiv. Der zweite Weg ist ein günstiger Kredit über die KfW-Förderbank. Informieren Sie sich bitte auf deren Seiten über die aktuellen Förderungen. Denn es steht zu erwarten, dass diese Förderungen zukünftig noch ausgebaut werden.  Aktuell (01.2023) sind die Förderprogramme in der Überarbeitung. Bzw. es gibt eine Förderung wenn der Bestandsbau  auf einen bestimmten energetischen Standard saniert wird. Für viele Bestandsgebäude wird es allerdings schwierig bzw. sehr aufwändig diesen Standard zu erreichen. Genaue und aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BAFA.

Derzeit ist eine Eigentumsförderung für Familien mit einem Einkommen bis 60.000 € geplant. Das Gesamtvolumen in diesem Topf soll bei 350 Mio € liegen.

Für Beratungen in diesem Förderdschungel stehen auch immer Energieberater zur Verfügung. Diese finden Sie z.B. auf der Energieexperten-Liste der DENA.

Einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten gibt unser Ratgeber zur Sanierung von Wohngebäuden.

In jedem Fall macht es aber Sinn einen Experten herbeizuziehen. Bei der Sanierung von älteren Wohngebäuden gibt es oftmals besondere technische Herausforderungen zu beachten.  Fragen Sie uns gerne. Wir haben da einige Erfahrung bzw. stellen einen Kontakt zu dem entsprechenden Experten her.

Gerne stehen wir Ihnen aber auch für die Beratung über einen möglichen Verkauf zur Verfügung. Denn es sind vom Eigentümer trotz der hohen Fördersätze immer noch erhebliche Kosten zu tragen, die einen Verkauf der Immobilie wirtschaftlicher erscheinen lassen können.  Hier finden Sie unseren Ratgeber „Privater Immobilienverkauf“.

Warter-Immobilien, Hinnerk Warter, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

#GEG, #Sanierungspflicht, #Gebäudeenergiegesetz, #EPBD, #Gebäuderichtlinie, #Sanierung, #SanierungBestandsgebäude

Sofortprogramm zur Förderung energetischer Sanierungen.

Das Bundeskabinett hat die Freigabe zusätzlicher Gelder für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung beschlossen. Insgesamt stehen nun 11,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Hintergrund ist, das nach Feststellung des Expertenrates der Gebäudesektor einen großen Nachholbedarf bei der CO2-Minimierung hat. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um… Read more »

Reform des Mietspiegelrechts

      Keine Kommentare zu Reform des Mietspiegelrechts

Bundestag und Bundesrat haben die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Diese Reform tritt zum 1.7.2022 in Kraft.

Lübeck hat im Jahr 2018 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt. Damit müsste im Jahr 2022  (nach vier, spätestens aber nach fünf Jahren) ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Lübeck erstellt werden. Ein Mietspiegel also, dessen Daten nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt wurden.

Für Mieter und Vermieter wird es künftig Pflicht, für die Erstellung des örtlichen Mietspiegels Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben.  Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Mit Hilfe von Mietspiegeln soll die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Diese wird sowohl bei Mieterhöhungen als auch bei Abschluß neuer Mietverträge im Geltungsbereich von Mietpreisbremsen benötigt.  Sie sollen eine Orientierungshilfe für Vermieter und auch für Mieter sein. Vermieter können moderate Mieterhöhungen bis maximal zur Mietspiegelmiete einfacher durchsetzen. Mieter auf der anderen Seite zu deutliche Mieterhöhungen einfacher ablehnen. Meistens hat ein solcher Mietspiegel eine befriedende Wirkung, da er von beiden Seiten grundsätzlich akzeptiert wird.

Bereits zum 1.1.2020 wurde der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für den Mietspiegel von vier auf sechs Jahren verlängert. Durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums soll der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten gedämpft werden. Dies hat aber auch zur Folge, das der Lübecker Mietspiegel aus dem  Jahr 2018 aktuell nicht mehr gültig ist. Um so drängender die Notwendigkeit einen neuen qualifizierten  Mietspiegel zu erstellen.

Daher wurde der Lübecker Mietspiegel im Jahr 2021 neu ermittelt.

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien,

Eckbusch 8, 23560 Lübeck,

Die Preisentwicklung bei Immobilien beginnt sich zu beruhigen.

Immobilienbewertung

Es häufen sich die Meldungen von Marktforschungsunternehmen, die darüber berichten dass die Preisentwicklung bei Immobilien derzeit stagniert oder sogar zurückgeht. Betroffen sind insbesondere Eigentumswohnungen in Großstädten.

Gründe können ein leergefegter Markt und auch die Ferienzeit sein. Es gibt aber auch weitere begrenzende Faktoren: Zum einen läßt die Zuwanderung in die Städte nach und es ist mehr neu gebaut worden. Beides entlastet den Wohnungsmarkt offensichtlich.

Hier können Sie eine erste Einschätzung zur Wertentwicklung Ihrer Immobilie erhalten:

Gerne berate ich Sie auch persönlich und individuell  bei Ihnen Vor-Ort!

Rufen Sie mich gerne an für eine Terminabsprache oder kontaktieren mich per WhatsApp.

Hinnerk Warter, Warter-Immobilien

Eckbusch 8, 23560 Lübeck