Auswirkungen der ehelichen Güterstände auf den hinterbliebenen Ehepartner

Deutsches Erbrecht: Auswirkungen der ehelichen Güterstände auf den hinterbliebenen Ehepartner

Das deutsche Erbrecht regelt, wie der Nachlass einer verstorbenen Person unter den Erben aufgeteilt wird. Besonders wichtig ist hierbei der eheliche Güterstand, da er den Erbanteil des überlebenden Ehepartners maßgeblich beeinflusst.

1. Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB)

In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand, sofern Ehepartner nichts anderes vereinbart haben. Beim Tod eines Ehepartners erbt der überlebende Ehegatte:

  • Neben Verwandten der ersten Ordnung (Kinder, Enkel): 1/4 des Erbes. Zusätzlich erhält er einen pauschalen Zugewinnausgleich, wodurch sich sein Erbteil auf die Hälfte des Nachlasses erhöht (§ 1371 Abs. 1 BGB).
  • Neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) oder Großeltern: 1/2 des Erbes.
  • Sind keine Verwandten vorhanden: Alleinerbe.

2. Gütertrennung (§ 1414 BGB)

Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehepartner getrennt. Das hat folgende Auswirkungen:

  • Neben einem Kind: Der überlebende Ehepartner erbt zur Hälfte.
  • Neben zwei Kindern: Ehepartner und Kinder erben jeweils zu gleichen Teilen.
  • Neben drei oder mehr Kindern: Der Ehepartner erbt ein Viertel, die Kinder teilen sich den Rest.

3. Gütergemeinschaft (§§ 1415–1518 BGB)

Bei der Gütergemeinschaft gehört das Gesamtgut beiden Ehepartnern gemeinsam. Beim Tod eines Ehepartners:

  • Wird das Gesamtgut aufgeteilt.
  • Der überlebende Ehegatte erhält die Hälfte des Gesamtguts.
  • Der verbleibende Teil wird nach den gesetzlichen Erbquoten aufgeteilt.

4. Pflichtteil des Ehepartners (§§ 2303–2338 BGB)

Wenn der überlebende Ehepartner durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurde, hat er dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Besteht Zugewinngemeinschaft, wird der Zugewinnausgleich bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt.

Fazit

Der Güterstand hat erhebliche Auswirkungen auf den Erbteil des überlebenden Ehepartners. Während die Zugewinngemeinschaft oft vorteilhaft ist, kann die Gütertrennung besonders in Patchwork-Familien sinnvoll sein.

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