Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024: Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG) HinnerkWarter Dezember 20, 2024 Dezember 20, 2024 Keine Kommentare zu Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024: Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG) Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine wichtige Änderung im Bereich der Erbschaftsteuer mit sich: Die Stundung von Steuern bei Wohnimmobilien wird flexibler und erweitert.