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Neuregelung im Jahressteuergesetz 2024: Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine wichtige Änderung im Bereich der Erbschaftsteuer mit sich: Die Stundung von Steuern bei Wohnimmobilien wird flexibler und erweitert.