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Grundsteueralarm!

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Grundsteueralarm

Innerhalb der nächsten 30 Tage sollen Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung auf den 1.1.2022 abgeben.
Für Eigenheime ist das mit ein wenig Vorbereitung gar nicht so schwer. Eine gute Anleitung gibt es auch auf der Seite des Finanzministeriums in Schleswig-Holstein.
Legen Sie folgende Angaben bereit:
– Steuernummer der Immobilie
– Steuer-Id. des Erklärenden
– Name und Geburtsdatum
– Grundstücksgröße
– Wohnfläche und Baujahr
– Bodenrichtwert
– Grundbuchamt
– Flur und Flurstück, Gemarkung

-aber Achtung: Es kann je nach Bundesland Abweichungen geben.

Mit diesen Angaben geht das recht zügig die Vordrucke GW1 und GW2 zu bearbeiten.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.

Einspruch gegen Grundsteuerwert

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Grundsteueralarm

Es werden nun bald einige Eigentümer die bereits sehr früh die Erklärung  zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgegeben haben, Ihren Bescheid über den Grundsteuerwert vom Finanzamt erhalten.

Es kann nun empfehlenswert sein fristwahrend einen Einspruch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zum einen bestehen  gegen die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes noch Bedenken. Zum anderen kann es auch sein, dass einfach Fehleingaben bei dem umfangreichen Erklärungsvordruck passiert sind. Es gibt auch Zweifel an der Höhe der festgestellten Bodenrichtwerte. Haus und Grund in Schleswig-Holstein hat bereits Klage eingereicht. Sollte diese Erfolg haben, würden auch die Eigentümer profitieren die Einspruch gegen den Feststellungsbescheid eingelegt haben

Unter dem Link finden Sie einen Textvorschlag für diesen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Als zweites wird ein Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt und darüber ein Bescheid erteilt.

Und als letztes setzt die Kommune einen Hebesatz fest und erteilt darüber einen Bescheid. Auch gegen diesen Bescheid kann man dann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Kommune einlegen. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn der Eindruck besteht, dass die Festlegung des Hebesatzes höher ausfällt als zu einer „angemessenen“ Finanzausstattung der Gemeinde notwendig ist.

Ergänzung: Ein Einspruch an das Finanzamt verursacht zunächst keine Kosten. Wenn Sie die Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid verstreichen lassen, können Sie aber später die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nicht mehr geltend machen. Gleiches gilt für die Ermittlung der Bodenrichtwerte.

Ein späterer Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde würde Gebühren verursachen.