Neue EU-Richtlinien für Energieeffizienz in Gebäuden: Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?

Die Europäische Union setzt neue Maßstäbe in Sachen Energieeffizienz. Mit der Annahme der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie durch das EU-Parlament verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, den Energieverbrauch signifikant zu senken.  Es fehlt nun nur noch die Zustimmung des europäischen Rates. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten bringt dies Veränderungen, aber auch Chancen.

Eckdaten der Richtlinie. 

  • Zielsetzung: Reduktion des Primärenergieverbrauchs in Wohngebäuden bis 2030 um 16%, bis 2035 sogar um 20 bis 22%.
  • Hintergrund: Gebäude sind für etwa 40% des Energieverbrauchs und ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.
  • Nationale Anpassung: Deutschland und andere EU-Staaten müssen ihre nationalen Gesetze anpassen, um die Vorgaben zu erfüllen.

Deutschlands Rolle und Reaktion. 

Deutschland spielte eine Schlüsselrolle bei der Abschwächung der ursprünglichen Vorschläge, um eine Sanierungspflicht zu verhindern. Dennoch bleiben die Ziele ambitioniert und fordern innovative Lösungen.

  • Keine Sanierungspflicht: Ein Erfolg für Immobilieneigentümer, da Zwangssanierungen vermieden wurden.
  • Nur wenn Gebäudekomponenten ersetzt oder nachträglich eingebaut werden die sich erheblich auf die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes auswirken, dann müssen bestimmte Mindestanforderungen (z.B. entsprechend Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäude)  erfüllt werden.  Einschränkung: Die geforderten Maßnahmen sollten technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar sein.
  • Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes: Notwendig, um die EU-Richtlinie umzusetzen.

Regionale Unterschiede berücksichtigen. 

Die Umsetzung der Richtlinie berücksichtigt lokale Gegebenheiten. Die effizienteste Strategie kann je nach Standort variieren – von Geothermie bis zur Sanierung der Außenwände.

Wirtschaftlichkeit im Fokus. 

Die Bauindustrie betont die Wichtigkeit von Kosteneffizienz. Sanierungen und Investitionen müssen nicht nur klimafreundlich, sondern auch wirtschaftlich sein.

  • Optimaler Dreiklang: Gebäudehülle, Gebäudetechnik und erneuerbare Energien
  • Förderlandschaft: Aufruf zur Vereinfachung und Transparenz
  • Banken werden zukünftig verstärkt energieeffiziente Gebäude zu besseren Konditionen finanzieren. Die Finanzierbarkeit älterer Gebäude wird schwieriger. Dies wird Auswirkungen auf die Preise haben.
  • Ausgenommen sind Denkmäler. Weiterhin können Gebäude, die religiösen Zwecken dienen, provisorische Gebäude, Industrieanlagen, Werkstätten, Depots und Betriebsgebäude, etc. sowie landwirtschaftliche Nutzgebäude und Gebäude, die nur sporadisch genutzt werden oder kleiner als 50 m² sind ausgenommen werden.

Sanieren oder neu bauen?

Ein zentrales Dilemma. Der Fokus sollte auf der Versorgung mit erneuerbarer Energie liegen, anstatt auf kostspieligen Sanierungen mit abnehmendem Einspareffekt.

Ausblick und Chancen. 

  • Klimafreundlicher Gebäudesektor: Ein Ziel, das erreichbar scheint, mit klugen Investitionen und angepassten Strategien.
  • Investition in die Zukunft: Energieeffiziente Immobilien sind nicht nur gut für das Klima, sondern langfristig auch für den Geldbeutel.
 
  • Die Richtlinie wird insbesondere zu Lasten der deutschen Immobilienbesitzer gehen. Denn die Energieklassen sind hier besonders streng. Im Grunde hat das EU-Parlament die Arbeit für die deutschen Grünen getan. Der Aufwand um die neuen geforderten Effizienzklassen zu erreichen, dürfte bei vielen älteren Häusern durchaus bei 100.000 bis 250.000 € erreichen. Da stellt sich durchaus die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Ein Abriss und Neubau wird da oftmals eine Alternative sein.
  • Handwerk und Bauindustrie können die geforderten Sanierungstätigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit weder personell noch von der Materialbereitstellung her leisten.
  • Die Energieeffizienzklassen sind in der EU nicht einheitlich geregelt. Beispiele: Niederlande: Effzienzklasse C – Deutschland: Effizienzklasse G.       Frankreich: Effizienzklasse B – Deutschland: Effizienzklasse D.                        Im Energieverbrauch gleichwertige Gebäude werden in Deutschland jeweils mehrere Energieeffizienzklassen schlechter eingestuft als in den europäischen Nachbarländern.  Wenn aber in den in den höheren Effizienzklassen die nächsthöhere geforderte Stufe erreicht werden soll entsteht automatisch ein höherer Sanierungsaufwand.
  • In Deutschland ist eine Immobilie etwa ab 50 kWh m²a emissionsfrei, in den Niederlanden schon an 160 kWh m²a. Oder anders: Die Deutschen haben in der Vergangenheit schon viel an der Energieeffizienz Ihrer Immobilien verbessert. Dafür dürfen Sie im Verhältnis jetzt noch mehr tun als andere Europäer.
  • Die neue EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie markiert einen Wendepunkt in der Immobilienbranche. Sie fordert Anpassungen und bietet gleichzeitig die Chance, in eine nachhaltigere und wirtschaftlichere Zukunft zu investieren. Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten sollten sich frühzeitig informieren und beraten lassen, um die besten Entscheidungen für ihre Immobilien zu treffen.
  • Es soll ein digitales Gebäudelogbuch eingeführt werden, welches den gesamte Lebenszyklus des Gebäudes erfasst und die Gesamtenergieeffiezienz sowie Handlungsalternativen bewertet.
  • Es wird ein Renovierungspass eingeführt, in dem  ein Fahrplan entwickelt wird, wie das Gebäude bis spätestens in ein Nullemmisionsgebäude umgebaut wird.
  • Von den Nationalstaaten werden der Kommission zur Erreichung der Klimaziele weitreichende Befugnisse übertragen.
  • Die Richtlinie umfasst ingesamt 147 Seiten und viele weitere interessante  

Warter-Immobilien, Hinnerk Warter, Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Tel: 015779592045, Email: info@warter-immobilien.de;

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