Lübeck: Keine Grundsteuerbescheide bis zur Klärung der Aufkommensneutralität
Die Hansestadt Lübeck hat entschieden, vorerst keine neuen Bescheide zur Grundsteuer zu versenden. Hintergrund ist die Unsicherheit über die Auswirkungen der Neuberechnung der Grundsteuer. Der Versand wird erst wieder aufgenommen, wenn sichergestellt ist, dass die Vorgabe der Aufkommensneutralität, wie sie von der Lübecker Bürgerschaft beschlossen wurde, eingehalten wird.
Im Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein wird für Lübeck eine Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 500 % auf 575 % vorgeschlagen. Dies könnte jedoch für Immobilienbesitzer erhebliche Mehrkosten bedeuten. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die mögliche Belastung:
- Alter Steuermessbetrag: 56,23 € bei einem Hebesatz von 500 % → Jahresbetrag: 281,15 €
- Neuer Steuermessbetrag: 67,74 € bei einem Hebesatz von 575 % → Jahresbetrag: 389,50 €
Das entspricht einer Erhöhung um mehr als 38 %!
Während die BfL (Bürger für Lübeck) im November 2023 eine Absenkung des Hebesatzes auf 345 % vorgeschlagen hatte, fordert die CDU in ihrem Kommunalwahlprogramm aus 2023, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Gleichzeitig steht die finanzielle Lage Lübecks unter Druck, insbesondere angesichts eines für 2025 prognostizierten Haushaltsdefizits.
Für Immobilienbesitzer bleibt die Situation vorerst unklar. Eine Lösung, die sowohl die städtischen Finanzen als auch die Belastung der Bürger berücksichtigt, ist dringend notwendig.
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