In Rheinland-Pfalz hat der Eigentümerverband Haus & Grund nun zwei Mitglieder mit Musterklagen bis vor das Finanzgericht begleitet. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. Danach ist die Steuerbemessung aufgrund der durchschnittlichen Lagebewertung zu ungenau. Die individuellen Gegebenheiten des zu bewertenden Grundstücks werden nicht ausreichend detailliert betrachtet. Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Das Finanzgericht äußert nach summarischer Prüfung ernsthafte Zweifel sowohl an der Rechtmäßigkeit der einzelnen Bescheide als auch an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundelegenden Bescheide nach dem Bundesmodell. Der Eigentümerverband Haus & Grund will die Musterverfahren nun bis nach Karlsruhe begleiten.
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