1. Höhere Steuerbewertung durch Bewertungsgesetz:###
– Immobilien werden steuerlich höher bewertet, da Faktoren wie die Nutzungsdauer angepasst wurden.
– Freibeträge werden schneller ausgeschöpft, was höhere Steuerlasten bedeuten kann.
2. Steuerfreibeträge nach Verwandtschaftsgrad:###
– Ehegatten: €500.000,
-Kinder: €400.000,
-Enkel: €200.000.
– Keine Steuer, wenn der Immobilienwert den Freibetrag nicht überschreitet und kein weiteres Vermögen hinzukommt.
3. Steuerbefreiung für das „Familienheim“:###
– Voraussetzungen:
– Erben müssen das Haus als Hauptwohnsitz nutzen (mind. 10 Jahre).
– Einzug innerhalb von 6 Monaten nach Erbfall.
– Kinder/Enkel: Nur 200 m² steuerfrei; darüber hinausgehende Flächen werden anteilig besteuert.
– Ehegatten: Keine Flächenbeschränkung.
4. Zahlungsoptionen bei Steuerschuld: ###
– Ratenzahlung oder Kreditaufnahme möglich (Immobilie als Sicherheit).
5. Schenkung zu Lebzeiten:###
– An Ehepartner: Keine Schenkungssteuer, keine 10-Jahres-Frist.
– An Kinder: €400.000-Freibetrag alle 10 Jahre; gestaffelte Übertragung sinnvoll.
– Doppelter Freibetrag bei geteiltem Eigentum: Ehepaare können je Hälfte an Kinder verschenken (bis zu €800.000 steuerfrei).
6. Wohnrechte sichern:###
– Wohnrecht/Nießbrauchrecht: Ermöglichen lebenslanges Wohnen oder wirtschaftliche Nutzung.
– Eintragung im Grundbuch empfohlen, um Priorität bei Kreditaufnahmen des neuen Eigentümers zu wahren.
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