1. Änderung der Bezeichnung und des gesetzlichen Rahmens
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Das neue Gesetz heißt nun Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und löst das bisherige, von der Ampel-Koalition eingeführte GEG ab. Es trat bereits am 29. Juli 2026 in Kraft.
2. Zentrale Änderungen
2.1 Abschaffung der 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht
Die zentralste und umstrittenste Vorgabe des alten GEG – die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – wurde abgeschafft. Diese Pflicht gilt weder für Neubauten noch für Bestandsgebäude.
2.2 Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt – aber mit Auflagen
Das neue Gesetz setzt auf das Prinzip der Technologieoffenheit. Folgende Heizungsarten sind weiterhin zulässig:
Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen
Elektrische Wärmepumpen
Solarthermische Anlagen
Biomasse- und Wasserstoffheizungen
Hybride Heizungssysteme (z. B. Wärmepumpe kombiniert mit Gas oder Öl)
Anschluss an Fern- oder Nahwärme
Andere innovative Heizlösungen
Wichtig zu beachten ist jedoch: Auch wenn der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen grundsätzlich weiterhin erlaubt ist, wird ab 2029 schrittweise eine „Biotreppe“ (Beimischpflicht von Biogas oder Biokraftstoffen) eingeführt. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen dann zunehmend mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden müssen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf für eine „Quote für grüne Gase und grüne Kraftstoffe“ vorlegen, der vorsieht, dass Brennstofflieferanten bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umstellen.
2.3 Keine Austauschpflicht für bestehende, funktionierende Heizungen
Wie schon vor der Reform gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Austausch von funktionierenden Altanlagen. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden.
3. Wichtige Zeitpläne im Überblick
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| 24. Februar 2026 | Die Bundesregierung einigt sich auf die Eckpunkte zur GEG-Novelle |
| 13. Mai 2026 | Das Bundeskabinett verabschiedet den Gesetzentwurf |
| 10. Juli 2026 | Der Bundestag stimmt dem Gesetz zu |
| 29. Juli 2026 | Das neue Gesetz tritt offiziell in Kraft |
| 1. November 2026 | Das GModG soll planmäßig in seiner vollen Tragweite wirksam werden |
4. Auswirkungen für Eigentümer und Mieter
Für Eigentümer
Sie haben bei der Wahl des Heizungssystems deutlich mehr Freiheit.
Die staatliche Förderung für Heizungen bleibt erhalten, allerdings wurden die Konditionen angepasst: Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro gedeckelt, der Klima-Geschwindigkeitsbonus wurde auf 16 % gesenkt.
Auch wenn der Einbau von Öl- und Gasheizungen erlaubt ist, müssen Eigentümer die schrittweise steigende Beimischpflicht (Biotreppe) im Auge behalten. Dies führt zu langfristigen Kostenunsicherheiten, da die Preise für Biobrennstoffe schwanken können.
Für Mieter
Die Bundesregierung versichert, dass Mieter vor stark steigenden Betriebskosten geschützt werden sollen.
Verbraucherschützer warnen jedoch davor, dass Mieter in eine „Kostenfalle“ tappen könnten, wenn die gestiegenen Brennstoffkosten über die Nebenkostenabrechnung an sie weitergegeben werden.
5. Kontroversen und Kritik
Das neue Gesetz bleibt weiterhin umstritten:
Die Opposition (insbesondere die AfD) kritisiert, dass die Abschaffung der 65-%-Pflicht zwar positiv sei, die Biotreppe und der stetig steigende CO₂-Preis in der Praxis jedoch ein „faktisches Verbot“ von Öl- und Gasheizungen darstellten.
Umweltverbände warnen dagegen, dass die Abschaffung der 65-%-Pflicht das Erreichen der deutschen Klimaziele bis 2045 erheblich erschweren werde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Fazit
Insgesamt lässt sich der Kern des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) als Wandel von einer „Zwangsverordnung“ hin zu „Technologieoffenheit mit schrittweiser Verschärfung“ beschreiben. Den Eigentümern wird mehr Wahlfreiheit eingeräumt, gleichzeitig werden sie aber über die Brennstoffseite (steigende Beimischquoten und CO₂-Bepreisung) schrittweise in Richtung klimaneutraler Alternativen gelenkt.
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