BfL Lübeck: Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B gefordert

Die Grundsteuerreform sorgt deutschlandweit für Diskussionen: Städte und Gemeinden verabschieden aktuell neue Hebesätze, was oft zu erheblichen Erhöhungen der Grundsteuer führt. Für viele Eigentümer und Mieter bedeutet dies finanzielle Belastungen, die in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und hoher Energiepreise problematisch sind.

In Lübeck setzt sich die Wählergemeinschaft Bürger für Lübeck (BfL) für eine Entlastung ein. Sie fordert eine Senkung des aktuellen Hebesatzes der Grundsteuer B von 500 Prozent auf 345 Prozent. Dies soll den negativen Auswirkungen der Grundsteuerreform entgegenwirken und gleichzeitig den Spielraum für Investitionen in die energetische Gebäudesanierung erhalten.

Hintergrund und Berechnungsbeispiele###

Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Steuermessbetrag und dem kommunal festgelegten Hebesatz. Ein Beispiel macht die Unterschiede deutlich:


– Altberechnung: Steuermessbetrag 56,23 x 500 % = 281,15 €
– Neuberechnung bei 500 %: Steuermessbetrag 67,74 x 500 % = 338,70 € (Erhöhung um 20,5 %)
– Neuberechnung bei 345 %: Steuermessbetrag 67,74 x 345 % = 233,70 €

Die vorgeschlagene Senkung auf 345 Prozent würde die Grundsteuer sogar unter das ursprüngliche Niveau drücken und so spürbare finanzielle Entlastung für Lübecker Immobilienbesitzer und Mieter schaffen.

Kritikpunkte der BfL###

Die BfL betont, dass die erhöhte Grundsteuerbelastung Ressourcen bindet, die für dringend notwendige Investitionen – beispielsweise in die **energetische Sanierung** von Gebäuden – benötigt werden. Angesichts der allgemeinen Preissteigerungen und der steigenden Anforderungen an Immobilienbesitzer sieht die Wählergemeinschaft die aktuelle Hebesatzregelung als unangemessen an. Eine Senkung sei ein wichtiges Signal für mehr finanzielle Planungssicherheit.

Mit ihrer Forderung positioniert sich die BfL klar gegen einen unreflektierten Anstieg der kommunalen Einnahmen auf Kosten der Bürger und setzt auf eine gerechte Lösung, die langfristige Investitionen in den Immobilienbestand ermöglicht.

Der Beitrag darf gerne geteilt werden. Sprechen Sie Ihre Volksvertreter in den Kommunen an.

### Hinnerk Warter, Warter-Immobilien, Eckbusch 8, 23560 Lübeck, Email: info@warter-Immobilien.de, Homepage: www.warter-immobilien.de  ###

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