In Rheinland-Pfalz hat der Eigentümerverband Haus & Grund nun zwei Mitglieder mit Musterklagen bis vor das Finanzgericht begleitet. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. Danach ist die Steuerbemessung aufgrund der durchschnittlichen Lagebewertung zu ungenau. Die individuellen Gegebenheiten des zu bewertenden Grundstücks werden nicht ausreichend detailliert betrachtet. Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Das Finanzgericht äußert nach summarischer Prüfung ernsthafte Zweifel sowohl an der Rechtmäßigkeit der einzelnen Bescheide als auch an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundelegenden Bescheide nach dem Bundesmodell. Der Eigentümerverband Haus & Grund will die Musterverfahren nun bis nach Karlsruhe begleiten.
Warter-Immobilien, Hinnerk Warter, Eckbusch 8, 23560 Lübeck,
#NeueGrundsteuer, #Grundsteuer
Teilen mit:
- Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X
- Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
- Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail
- Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn
- Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken
- Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp
- Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Telegram
