Wofür brauche ich einen Erbschein und wo beantrage ich diesen?

Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument im deutschen Erbrecht. Er dient als Nachweis dafür, dass Sie als Erbe legitimiert sind, über den Nachlass einer verstorbenen Person zu verfügen. Mit dem Erbschein können Sie beispielsweise Bankkonten des Verstorbenen auflösen, Immobilien auf Ihren Namen umschreiben lassen oder Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Der Erbschein stellt also sicher, dass keine unberechtigte Person Zugriff auf den Nachlass erhält.

###Wo beantrage ich den Erbschein?###

Den Erbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Um den Erbschein zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
– Sterbeurkunde der verstorbenen Person
– Ihren Personalausweis oder Reisepass
– Angaben zum Nachlasswert (z.B. Kontostände, Immobilienwert)
– Eventuell das Testament des Verstorbenen, falls vorhanden

Beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Erbscheins Gebühren anfallen, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten.

###Ausnahmen bei Vorliegen eines Testaments.###

In einigen Fällen benötigen Sie keinen Erbschein, wenn ein Testament vorhanden ist. Ist das Testament notariell beurkundet, so reicht in der Regel die Vorlage des Testaments zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus. Diese Dokumente dienen als ausreichender Nachweis Ihrer Erbberechtigung gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen.

###Fazit ###

Der Erbschein ist ein unverzichtbares Dokument für Erben, um rechtlich sicher und handlungsfähig zu sein. In Fällen, in denen ein notariell beglaubigtes Testament vorliegt, kann dieser jedoch entbehrlich sein. Die Regelungen zum Erbschein finden Sie in den §§ 2353 ff BGB

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