Wintercheck: Räum- und Streupflicht im Winter – damit Eigentümer nicht aufs Glatteis geraten
Mit dem ersten Schneefall steigt das Risiko für Unfälle auf Gehwegen und Zufahrten. Doch wer ist verantwortlich, wenn es glatt wird? Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht bei der Gemeinde – sie überträgt sie aber meist auf die Eigentümer. Das bedeutet: Gehwege, Hauszugänge und Zufahrten müssen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr sicher… Read more »
