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Erbverzicht: Was ist das und welche Bedeutung hat er?

Hinnerk Warter

Der Erbverzicht ist eine Vereinbarung zwischen einem Erblasser und einem potenziellen Erben, durch die der Erbe auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet. Dies bedeutet, dass der Verzichtende sowohl als gesetzlicher Erbe ausgeschlossen wird als auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet. Der Erbverzicht bietet insbesondere bei der Gestaltung eines Testaments, wie beispielsweise beim Berliner Testament, eine wichtige Möglichkeit, die Verteilung des Nachlasses klar zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden.