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Erbunwürdigkeit: Was ist das?

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Warter-Lokalheld

Erbunwürdigkeit bedeutet, dass eine Person, die eigentlich gesetzlich oder testamentarisch erben würde, durch ein Gericht von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Der Grund hierfür liegt in besonders schwerwiegenden Verfehlungen gegenüber dem Erblasser oder bestimmten Angehörigen.