Erbengemeinschaft: Entstehung, Verwaltung und Auseinandersetzung HinnerkWarter September 1, 2024 September 20, 2024 Keine Kommentare zu Erbengemeinschaft: Entstehung, Verwaltung und Auseinandersetzung Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers, wenn mehrere Erben vorhanden sind (§ 2032 BGB). In einer solchen Gemeinschaft sind alle Erben gemeinschaftlich berechtigt und verpflichtet, über den Nachlass zu verfügen.